BR-Mitglieder - Spätschicht
Bin neu im BR u. arbeite 2-Schichtig
Unsere BR-Sitzung ist meistens von um 09:15 Uhr bis 12:00 Uhr. Also außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit, wenn ich Spätschicht habe.
Meine Spätschicht beginnt um 13:45 Uhr und endet um 22:00 Uhr
Das BR-Mandat ist ein Ehrenamt u. die Zeit als BR zählt angeblich nicht im sinne des Arbeitzeitgesetzes.
Nun lohnt es sich nicht nach einer BR-Sitzung nach Hause zu fahren, also nehme ich nach der Mittagspause meine arbeit auf.
Der Arbeitgeber u. der BR sagen ich muss bis zum Schichtende bleiben, da ich gebraucht werde.
Ich möchte aber lieber nach meiner soll Arbeitzeit von 8 Stunden (incl. BR-tätigkeit) nach hause gehen.
Was muss ich machen um das durchzusetzen oder bin ich verdonnert bis zum ende der Spätschicht zu bleiben? Wenn das so ist, sind BR-Mitglieder gesundheitlich nicht schützend wert?
Community-Antworten (3)
01.11.2007 um 00:56 Uhr
Hallo, Gib 17106 in das Suchfeld ein. Dort findest du eine ausführliche Diskussion.
01.11.2007 um 19:22 Uhr
Hi Albatross, BR-Arbeit ist ehrenamtlich, wie Du schon richtig festgestellt hast. Du must also Deine volle Arbeitszeit bis zum Ende der Spätschicht arbeiten, es sei denn, Du kannst per Vereinbarung mit dem AG eine Regelung erzielen, daß Dir die Zeit vor Schichtbeginn angerechnet wird. Könnte evtl. schwierig werden - je nachdem, welchen Job Du hast, ob Deine Anwesenheit bis zum Schichtende erforderlich ist. Einem besonder Gesundheitsschutz unterliegst Du als BR m.W. nicht, es ist ein Ehrenamt und dafür muß man/frau auch schon mal Freizeit opfern!!
Gutes Gelingen, ojeoje
02.11.2007 um 09:57 Uhr
Hallo Albatross,
im Fitting zu § 37 Abs. 3 BetrVG RN 73 " Die Mitglieder des BR sollen die sich aus ihrem Amt ergebenen Aufgaben grundsätzlich während der Arbeitzeit durchführen. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Um zu verhindern, dass BR Mitglieder, die aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Schichtarbeit) ihre Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchführen können,. durch einen Verlust persönlicher Freizeit benachteiligt werden, gewährt ihnen Abs. 3 einen Ausgleichsanspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung ohne Minderung des Arbeitentgelts bzw. hilfsweise auf Abgeltung der aufgewandten Zeit."
Das heißt für dich, dass du für die geleistete Zeit über deiner geschuldeten Arbeitszeit hinaus bezahlte Freizeit innerhalb eines Monates beantragen kannst. Geht dies nicht muß dir der AG die Zeit bezahlen. Du mußt die bezahlte Freizeit aber wie einen Urlaub beim AG beantragen und genehmigen lassen.
MfG Angi1
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