Erstellt am 30.10.2007 um 14:32 Uhr von Werner
Hallo Sonne-Mond,
inerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen!
Da gibt es Rechtspfleger die Dich Entgeltlos bei der Klageschrift unterstützen.
Erstellt am 30.10.2007 um 14:49 Uhr von carrie
Hallo
Nach § 626 2 3 BGBheißt es: Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Bei einer fristlosen Kündigung, ist eine solche regelmäßig unwirksam, wenn dein Arbeitgeber dich wegen eines ähnlichen Fehlverhaltens zuvor nicht schon einmal abgemahnt hat.
Man kann auch versuchen, ganz normal arbeiten zu gehen, duldet der AG dieses ohne dich nach hause zu schicken, werten die Gerichte das wie eine Art einvernehmliche Neugründung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.(Regelung des § 625 BGB)
Bei fristlosen Kündigungen darf sich der AG auch nicht mehr als 2 Wochen Zeit lassen, sobald er von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die fristlose Kündigung stützen.
Erstellt am 30.10.2007 um 15:40 Uhr von Sonne-Mond
Danke erstmal, werde am Freitag zur Firma fahren und den genauen Grund anfragen. Aber was hat das mit - fristlos - und gleichzeitig aber erst Beendigungsdatum 31.12.07 zu tun. Was soll das heissen, möchte nicht völllig unvorbereitet in der Firma auftauchen.
Danke für weitere Antworten
Erstellt am 30.10.2007 um 15:49 Uhr von HF
Begriff:
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist berechtigt bei Vorliegen eines gesetzlich vorgesehenen Grundes, sofern sie wegen dieses Grundes ausgesprochen wird. Sie kann fristlos, aber auch mit Auslauffrist erklärt werden. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam, die mit Auslauffrist ausgesprochene zu dem in ihr angegebenen Zeitpunkt.
also du kannst auch eine fristlose Kündigung mit einem Beendigungstermin erhalten, bei dir ist es halt der 31.12.2007.
aber der Tipp von carrie, der hat schon was ;)
Erstellt am 30.10.2007 um 15:51 Uhr von Saluk
Aber was hat das mit - fristlos - und gleichzeitig aber erst Beendigungsdatum 31.12.07 zu tun.
Ganz einfach: Dein Arbeitgeber hat nicht verstanden, wie man ein ordentliches Kündigungsschreiben ausstellt. Das zeigt auch die Art und Weise wie dir erklärt wird, warum du eigentlich gekündigt sein sollst.
Geh hin, widerspreche der Kündigung und drohe mit Arbeitsgericht. Wenn die Kündigung nicht umgehend zurückgenommen wird, dann geh sofort zum AG und erhebe Klage, dort wird dir weitergeholfen. So wie du den Fall hier schilderst, hat dein AG überhaupt keine Möglichkeit, mit seiner Kündigung durchzukommen. Und auch eine fristgerechte Kündigung bedarf eines Grundes.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 30.10.2007 um 16:59 Uhr von Sonne-Mond
Verwirrend, wann endet nun mein Arbeitsverhältnis bei dieser vorliegenden Kündigung, sofort also muss ich jetzt zuhause bleiben und bekomme kein Geld mehr, oder ich arbeitet weiter bis zum 31.12.07. Bitte erklärt mir das nochmals genau, wie gesagt ich gehe am Freitag in die Firma. Danach werde ich dann weitersehen und wie ich denke auch eine Klage einreichen.
Erstellt am 30.10.2007 um 17:00 Uhr von Vitamin
Saluk, man kann einer Kündigung ruhig widersprechen.
Das ändert aber nichts daran, dass sich nach Ablauf der Klagefrist trotzdem wirksam wird und der/die Betroffene dann arbeitslos ist.
Die Drohung mit dem Arbeitsgericht reicht leider auch nicht aus.
Man muß schon innerhalb der Frist eine Kündigungsschutz-Klage einreichen.
Eine Kündigung ist außerdem eine einseitige Willenserklärung, die ihr Wirkung entfaltet, sobald sie in den Rechtsverkehr entäußert wird. Das geschieht, indem man sie ausspricht. Dann ist sie in der Welt und besteht.
Darum kann man eine Kündigung auch nicht einfach zurückziehen.
Erstellt am 30.10.2007 um 17:20 Uhr von Benno_BRB
Ja Vitamin und dann ist Sonne-Mond auch gut beraten, wenn er/sie sich gleich auf den Weg zum Arbeitsgericht macht. Denn die Frist von drei Wochen hat bereits begonnen. Ob nun ein Enddatum da steht oder nicht!!!
Ausserdem, Sonne-Mond, wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, bist Du automatisch über Deine Gewerkschaft rechtschutzversichert! Auch ein Vorteil, der allein es schon rechtfertigt eine gewisse Mitgliedsgebühr zu erheben. Denn eine private AR-Versicherung ist im allgemeinen nicht deutlich billiger als ein Mitgliedsbeitrag und hat auf jeden Fall den Nachteil, dass man auch von der AR-Versicherung eine Kündigung bekommen kann, wenn man Kosten verursacht hat!
Ergo: Gewerkschaft, die tun was!
Erstellt am 30.10.2007 um 17:36 Uhr von Sonne-Mond
Betrieb hat keinen BR und ist auch nicht gewerkschaftlich orgnisiert, wieso sollte ich dann ein Gewerkschaftmitglied sein. Es ist ja alles was ihr schreibt sehr interessant, aber meine tatsächliche Frage beantwortet hier wohl keiner, wieso ? Gibts darauf keine erklärbare Grundlage. Schade dann muss ich wohl unwissend am Freitag in die Firma.
Aber trotzdem Danke
Erstellt am 30.10.2007 um 18:54 Uhr von uhu
An sonne-mond,
laut deinen Angaben will dein Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis zum 31.12.07 beenden.
Wenn du nun Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst, dann stell gleichzeitig auch den ANTRAG AUF WEITERBESCHÄFTIGUNG (oder lass stellen). Stellt sich dann im Verfahren heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, muß dein AG dein Geld bis zum Ende des Rechtsstreites weiterbezahlen und dich auch weiterbeschäftigen wie bisher, wenn du das dann noch willst. Das ist doch schon mal was.
Erstellt am 30.10.2007 um 21:45 Uhr von Der alte Heini
Sonne-Mond,
Du hast schon Recht, die Kündigung ist ein bisschen dubios.
In der Regel wird fristlose, hilfsweise fristgerecht gekündigt, wenn der AG über das Kündigungsverfahren und Erfolg nicht ganz sicher ist.
Aber eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsfrist ist ganz was neues.
Die Frage ist ja nun, wie soll Sonne-Mond sich verhalten. Soll er nun noch weiter arbeiten bis 31.12.07 oder ab sofort zu hause bleiben.
Hier sollte er beim AG anfragen und eine schriftliche Antwort verlangen.
Nicht vergessen, Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim ArbG einreichen.
Erstellt am 31.10.2007 um 08:18 Uhr von Saluk
@Vitamin:
Mit "dann geh sofort zum AG und erhebe Klage" meinte ich natürlich nicht den Arbeitgeber sondern das Arbeitsgericht, wo könnte man sonst wohl Klage erheben! Und natürlich kann man eine Kündigung auf dem gleichen Weg zurückziehen, auf dem man sie ausgesprochen hat: schriftlich. Sonne-Mond wird vermutlich nicht dagegen angehen, denn er will ja wohl weiterbeschäftigt werden.
@Sonne-Mond:
Deine eigentliche Frage "Soll ich ab heute nicht mehr dort arbeiten oder erst ab 31.12.?" kann dir keiner beantworten, weil die Angabe in deiner Kündigung widersprüchlich ist. Dein Arbeitgeber hat nicht sinnvolle Angaben vermischt und vermutlich sowieso keine rechtsgültigen Kündigungsgründe. Was für ihn aber praktisch nur dann etwas ausmacht, wenn du Klage erhebst. Wenn du es nicht tust, bist du spätestens ab 1.1.2008 arbeitslos.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 31.10.2007 um 08:40 Uhr von DocPille
Die außerordentliche Kündigung muss jedoch nicht zwingend als "fristlose" Kündigung ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber kann sie auch mit einer sog. sozialen Auslauffrist verbinden, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf dieser Frist endet
Als Auslauffrist kann dabei jede beliebige Frist zwischen einem Tag und der ordentlichen Kündigungsfrist gewählt werden.
Also weiterarbeiten,Kündigungsgrund verlangen,und innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.