Erstellt am 30.10.2007 um 13:33 Uhr von Jube
Wir gehen gerade deswegen zum Anwalt: nach §74(1) in Verbindung mit §23(3) sollte da was drin sein (zumal gerade wichtige Klärungen in diversen Dingen anliegen)!
Erstellt am 30.10.2007 um 13:41 Uhr von uhu
Wir haben das durch eine wesentlich härtere Gangart im sogenannten Tagesgeschäft gemacht. KEIN EINZIGES Informations-, Beteiligungs-, Initiativrecht etc. ausgelassen. Mitbestimmungs- und Zustimmungsrechte sowieso nicht. Das hat uns richtig viel Zeit gekostet und wir haben dabei viel gelernt. Wenn keine Antwort oder Reaktion vom AG kam, wurden die gesetztlich vorgesehen Sanktionen angekündigt. Spätestens bei unseren Namensvorschlägen für den jeweiligen Vorsitzenden einer Einigungsstelle und Anzahl der Beisitzer oder Kostenübernahmeantrag für Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für ein Beschlussverfahren (alles schriftlich), hatte unser irritierter Geschäftsführer dann ein dringendes Bedürfnis für ein Monatsgespräch.
Erstellt am 30.10.2007 um 13:50 Uhr von redbull
Hallo meik,
ein Brief mit einer netten Formulierungen wie
"Aufgrund der Verletzung der Vertrauensvollen zusammenarbeit i.S.d. § 74 Abs. 1 Satz 1, sehen wir uns gezwungen vorbehaltlich Anwaltlicher Beratung eine Klärung vor Gericht einzuleiten, wenn der Termin XYZ zum wiederholten male von Ihnen kurzfristig abgesagt wird. "
helfen meist Wunder, da solche Schreiben die Geldbörse des AGs aufmacht. natürlich ist das eine offene "Kampfansage" aber dreht es im gespräch dann wieder vom Kopf auf die Füße das ja schließlich der AG euch zu dieser Maßnahme gezwungen hat. Ist zwar Weichspülertaktik aber vielleicht hat er ja wirklich triftige Geründe :-)
Cu
Erstellt am 30.10.2007 um 14:52 Uhr von BIM
@ meik
oder pro Woche 3 Termine angeben, er kann sich ja dann einen aussuchen, darauf die Woche wieder 3 usw.
Viel Glück und ansonsten schließe ich mich meinen Vorgängern an
LG
BIM
Erstellt am 30.10.2007 um 15:19 Uhr von verdipaula
@ all: Könnt Ihr Euch vorstellen, daß eine Geschäftsleitung was anderes zu tun hat, als 1 x im Monat mit unqualifizierten Betriebsräten zusammenzusitzen, die keinerlei Risiko tragen, aber mitreden wollen? Nein? Tja - vielleicht geht's Deutschland genau wegen der Mentalität "Böser Arbeitgeber" so mies. Ist ja nur eine Anregung...
Erstellt am 30.10.2007 um 15:54 Uhr von uhu
@verdipaula
träum weiter von unqualifizierten Betriebsräten und von Deppen, die sich die Gesetze dafür ausdenken.....
Wieso geht es Deutschland mies??? Meinst du deutsche Unternehmen oder deutsche Arbeitnehmer oder deutsche Arbeitslose oder alleinerziehende Frauen oder, oder , oder ????
Erstellt am 30.10.2007 um 16:15 Uhr von SSGG
uhu,
wie erlernen wir den Umgang mit kranken und verhaltensauffälligen Mitmenschen?
Lass Dich nicht provozieren....
Erstellt am 30.10.2007 um 16:27 Uhr von uhu
@SSGG
alles klar, verstanden, danke :-))
Erstellt am 30.10.2007 um 16:58 Uhr von khel
Vielleicht hat verdipaula ja einen zweiten Namen, und er lautet peterpanowski...
Gruß
khel
Erstellt am 30.10.2007 um 17:25 Uhr von Benno_BRB
Also Mich würde dies nicht verwundern!!!!!!!!!!
Erstellt am 30.10.2007 um 17:30 Uhr von khel
Nochmal zu verdipaula:
also ich würde auch nicht mit unqualifizierten Betriebsräten zusammensitzen wollen. Höchstens mit qualifizierten, die sich mit schöner Regelmäßigkeit auf Seminaren (und nicht nur dort) weiterbilden :-)
Gruß
khel
Erstellt am 05.11.2007 um 15:11 Uhr von meik
Wir haben uns entschieden unserem Arbeitgeber eine Frist zu setzen, das Monatsgespräch bis nächsten Freitag nach zu holen. Andernfalls würden wir einen Anwalt einschalten. Den Beschluss haben wir auf der letzten BR Sitzung gefasst und unserem AG gleich mitgeteilt.
Die Reaktion des AG hat mich dann doch wieder verblüfft. Er deklariert die stattgefundenen Gespräche als von ihm freiwillig durchgeführt und *bedauert*, dass diese durch das Jahresendgeschäft verschoben werden mussten. Bis auf weiteres solle es keine regelmäßigen Gespräche mehr geben. Bei akutem Gesprächsbedarf sollen wir ihm eine Agenda geben und die Dringlichket beschreiben. Außerdem will er das Protokoll der BR-Sitzung inder der Beschluss gefasst wurde.
Ich gehe davon aus, daß ihn das Protokoll nichts angeht. Der Beschluss wurde ihm im Wortlaut mitgteilt. Oder täusche ich mich da?
meik
Erstellt am 05.11.2007 um 16:59 Uhr von Hexelein
Protokolle nicht rausgeben! Chef ist unqualifiziert oder stellt sich dumm. Nachdem Ihr Beschluß über RA habt, auf jeden fall weitermachen, sonst verpufft das! Wir hatten das Problem auch und haben für 2007 bereits Anfang des jahres alle Termine festgelegt. Seither gibts Nur noch begründete Ausnahmen, bei denen wir auch dranbleiben(zB wenn er verschieben will, schlagen wir vorgezogenen termin vor).