AGG und Frauenparkplatz im Betrieb
Hallo zusammen,
wir haben für Frauen die Spätschicht haben extra Parkplätze bereitgestellt. Jetzt parken da aber auch Männer mit der Aussage: das wäre eine Benachteiligung und legen das AGG zugrunde. Wir haben die Parkplätze vor Jahren eingerichtet, weil die damaligen Parkplätze unbeleuchtet , offen und für jedermann zugänglich waren.Eben halt Sicherheitsgründe. Die Kolleginnen hatten halt Angst dort zu parken. hat das eine mit dem anderen zutun? Oder wie ist das mit dem AGG und den Frauenparkplätzen.
Freu mich auf eurer Antworten
Community-Antworten (20)
29.10.2007 um 13:52 Uhr
@ huhn ,
Diese Parkplätze würden eingerichtet um die Frauen mehr Sicherheit zu geben !! Somit ist der Zweck bestimmt worden, parken die Männer auch auf den Parkplätzen der Obrigkeit ?? Sie sind ja auch bestimmt worden !!
Das AGG greift hier definitiv nicht !!
29.10.2007 um 14:25 Uhr
Die Kollegen sind ja nicht von der Benutzung des Parkplatzes ausgeschlossen. Es geht durch nur um Zuweisung bestimmter Zonen. Dies erachte ich hier als zulässig.
Wenn hier sich die Männer nicht an die Regeln halten brauchen sie sich auch nicht wundern wenn der AG zu anderen Mittel greifen sollte
29.10.2007 um 14:27 Uhr
Bergmanns Beitrag kann weder in der Argumentation, noch vom Ergebnis her gefolgt werden.
Selbstverständlich greift hier das AGG! Auch § 4.
29.10.2007 um 14:28 Uhr
Hallo Bergi, laut AGG dürfen auch Männer nicht mehr auf Grund ihres Geschlechts Benachteiligt werden. Ergo...auch Männer dürfen "Angst" haben;-)
Sind Frauenparkplätze "soziale Vergünstigungen"?
29.10.2007 um 16:38 Uhr
@huhn, schau Dir den § 20 AGG an.
29.10.2007 um 20:03 Uhr
Paragraphenreiter, die ihr seid !! :-))
Ich möchte in Zukunft auch die Tür offengehalten haben und die Rechnung im Cafe bezahlt !!
Ich park in Zukunft auch auf dem Bus-Parkplätzen, denn wegen seiner Größe, wäre es eine Diskrimination meines Autos !! Taxistände nicht zu vergessen !!
29.10.2007 um 20:39 Uhr
Bergmann, Tür aufhalten und zum Kaffee einladen kannst du haben:-) Da macht das AGG doch mal Spass.
30.10.2007 um 08:15 Uhr
@huhn:
AGG und Frauenparkplätze widersprechen sich in der Tat. Da Frauenparkplätze aber auch in keinem Gesetz geregelt oder festgelegt sind schaut es schlecht aus, da groß was zu erreichen.
Und nun das große ABER: Was zum Henker sind das für Kollegen? Sind das die selben, welche auch bei jeder Gelegenheit einen Behindertenparkplatz (welchen es nach AGG übrigens auch nicht mehr geben dürfte) benutzen weil sie zu Faul sind, drei meter mehr zu laufen? Sind das solche Kollegen, die ihr Auto abstellen wo es gerade hinpasst, nur damit man 10 sekunden schneller am Ziel ist? Sind das solche Kollegen, die am Supermarkt die Mutter-Kind-Parkplätze (genausowenig mit dem AGG vereinbar) benutzen, weil die normalen zu schmal und/oder zu weit weg vom Eingang sind? Wenn ich solche Leute sehe bekomme ich grundsätzlich das große Ko.... Ich bin normalerweise ein sehr friedlicher Mensch, aber Leuten die Behindertenparkplätze blockieren, wünsche ich eine Woche als Behinderter. Männern die Frauenparkplätze blockieren wünsche ich einmal so richtig von .... OK, das ist nicht Jugendfrei. Und Leute die meiner Frau die Mutter-Kind-Parkplätze "klauen" sollen doch einmal mit zwei kleinen Kindern zum Großeinkauf. Frag mal die Kollegen ob sie sich trauen würden auf dem "Chef-Parkplatz" (welcher nach AGG auch nicht zulässig wäre) zu parken. Das einzige was mir hier einfällt, ist dass bei den betroffenen Kollegen wohl der GMV (Gesund Menschenverstand) versagt hat. Genauso, wie bei denen, die genau sehen, dass ich Zwei Kindersitze im Auto habe und trotzdem so parken müssen, dass man die Türe nicht öffnen kann um halbwegs normal einzusteigen.
30.10.2007 um 10:28 Uhr
"AGG und Frauenparkplätze widersprechen sich in der Tat."
"einen Behindertenparkplatz (welchen es nach AGG übrigens auch nicht mehr geben dürfte)"
"Mutter-Kind-Parkplätze (genausowenig mit dem AGG vereinbar)"
"Chef-Parkplatz (welcher nach AGG auch nicht zulässig wäre) zu parken."
Warum berufen sich so viele auf das AGG die keinerlei, aber auch überhaupt gar keine, Ahnung davon haben, was in dem AGG geregelt ist? Von den obigen Zitaten von jpsonics enthält aber auch gar keines auch nur ein winziges Fünkchen Wahrheit.
"Gesund Menschenverstand versagt hat. Genauso, wie bei denen, die genau sehen, dass ich Zwei Kindersitze im Auto habe und trotzdem so parken müssen, dass man die Türe nicht öffnen kann um halbwegs normal einzusteigen."
Vielleicht weil die nicht einsehen wollen dass Du Dir das Recht anmaßt zwei Parkplätze zu blockieren, bloß weil Du zwei Sitzschalen in Auto transportierst.
30.10.2007 um 11:12 Uhr
@ Marcus,
da du offentsichtlich die Weisheit mit Löffeln gefressen hast : klär uns Minderbemittelte doch bitte auf !!
@ jpsonics ,
das liegt nicht nur an den Leuten, die neben deinen Kindersitztransporter parken !! Es liegt hauptsächlich an den Leuten, die die Begrenzungsstriche für die Parkplätze machen !! ;-)) Möglichst viele Parkplätze auf geringstem Raum-- Quantität statt Qualität !! Wäre ja auch ein Besuchskriterium für den Einkauf !!
30.10.2007 um 11:19 Uhr
Bergmann,
wenn ich die "Weisheit mit Löffeln gefressen" hätte, dann würde ich meine Sätze grundsätzlich mit doppelten Ausrufezeichen beenden, das gehört sich dann so.
30.10.2007 um 11:28 Uhr
Marcus ,
sagte ich das nicht ?? ;-))
30.10.2007 um 12:35 Uhr
@Marcus:
Im AGG § 20 heißt es: (1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
- der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
- dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
- besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt,
aber in
AGG § 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Also bei gehen wir das mal durch:
-
Frauenparkplätze: Sind i.d.R. Parkplätze welche hell beleuchtet, nah am Ausgang/Eingang und hin und wieder sogar Videoüberwacht sind, damit sich Frauen sicherer fühlen können. ABER: Dürfen Männer keine Angst im Dunklen haben? Haben Männer kein Recht auf besonderen Schutz?
-
Behindertenparkplätze: Diese sind Behinderten vorenthalten. Besonders breit, und Barrierefrei zu erreichen. ABER: Wenn kein Interesse bestehen würde eine Gleichbehandlung zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten herzustellen, warum parken dann so viele „normalos“ verbotenerweise auf genau diesen?
-
Mutter-Kind-Parkplätze: Sind etwas breiter als normale Parkplätze und sind ebenfalls recht nah an Ein-/Ausgang um a) denn Müttern/Vätern das anschnallen/sichern der Kinder zu erleichtern und b) um die Kinder nicht übermässig zu gefährden. ABER: Manchen Leuten (vorwiegend unsere Discogeneration) passt ein Kind einfach nicht in ihre Weltanschauung oder in deren Glauben. Bzw. bei andersgearteten sexuellen Vorlieben würde ein Kinderwunsch wohl nie erfüllt.
@Bergmann: Es liegt nicht nur an den Strichemalern. Da gibt es in der StVO Vorschriften wie ein Parkplatz auszuschauen hat. Bei einem Normalen Parkplatz habe ich mit meinen Kleinwagen links und rechts ca. 40 – 45cm Platz um meine Türen so zu öffnen, dass ich ohne mich zu verrenken und zu verknoten die Kinder an/abschnallen kann. Aber wenn andere Leute meinen: „ Ach wenn der den halben Parkplatz freilässt, dann benutze ich ein Stück von seinem mit“ krieg ich Wutanfälle.
30.10.2007 um 13:45 Uhr
@jpsonics, Du kannst schreiben was Du willst. Verändern wirst Du damit aber nichts. Auch Du kannst Dir die Gesetze nicht hinbiegen wie Du möchtest. Es sei denn, Du bist ein Bernd!
23.11.2007 um 16:15 Uhr
Ich unterstelle jetzt mal, dass Frauen tatsächlich stärker gefährdet sind, auf dunklen Parkplätzen zu Schaden zu kommen. Würden sich also die Straftäter ans AGG halten, dann wären Frauen weniger gefährdet und bräuchten auch keine gesonderten Parkplätze, oder? (Vielleicht sollten wir lieber an dem eigentlichen Problem arbeiten anstatt ihm aus dem Weg zu gehen.)
05.05.2009 um 14:16 Uhr
@Anonymous Da hast du aber tief gegraben...
§ 20 Abs. 1 Nr. 2 AGG lässt eine unterschiedliche Behandlung zu, wenn sie dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt. Die Vorschrift rechtfertigt Unterscheidungen nur dann, wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen erfolgen. Beispiele: Für Männer und Frauen getrennte Öffnungszeiten in Schwimmbädern und Saunen, Bereithaltung von Frauenparkplätzen in Parkhäusern.
Und jetzt du...
05.05.2009 um 16:54 Uhr
...Wie gesagt, ich kenne das deutsche AGG nicht...
Warum beisst du dich dann daran fest? Aber es ist schon beeindruckend, wie du über Dinge diskutierst, die du nach eigener Aussage gar nicht kennst.
23.05.2018 um 13:27 Uhr
Also 20 AGG greift nicht, denn es bedarf dazu eines nachprüfbaren sachlichen Grundes. Angriffe auf Parkplätzen sind weniger häufig als an anderen Orten für Frauen. gefühle sind unsachlich. natürlich ist es eine Diskriminierung von Männern. Es gibt schwächliche kleine Männer, die auch Angst habenund es gibt Frauen, die schlagen Nägel mit der Faust in die Wand.
Das Argument Chefparkplatz ist albern, da dieses eine Diskriminierung nach dem Status ist und diese ist zulässig.
Grundsätzlich gibt es schon kein Verkehrszeichen Frauenparkplätze, somit existieren diese nicht. Frauenparkplätze können auch von Frauen diskriminierend verstanden werden. Sinnvoller ist es da eher Schichtparküplätze einzurichten, sprich wer Nachtschicht hat, bekommt besonders beleuchtete Parkplätze. Dieses ist zulässig.
23.05.2018 um 13:30 Uhr
Datum lesen ist auch nicht Deine Stärke!
23.05.2018 um 15:02 Uhr
"Datum lesen ist auch nicht Deine Stärke!"
Darüber hinaus ist die Argumentation unsinnig. Denn weder § 2 noch § 19 dürften hier für Parkplätze zutreffen. Und selbst wenn, sehe ich durchaus den § 20 als zutreffend an und somit durchaus als Rechtfertigung (wenn dann ...)
"Angriffe auf Parkplätzen sind weniger häufig als an anderen Orten für Frauen."
Das kannst Du sicher belegen, oder ?
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