Erstellt am 28.10.2007 um 10:57 Uhr von pirat
@Biker35,
was sagt den die AA dazu?
Sind es *normale* Azubi´s? dann.....
Freistellung für Berufsschule und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: § 15 BBiG, §§ 9, 10 JArbSchG
Teilnahme am Unterricht: § 13 Nr. 2 BBiG
Beschäftigungsverbot vor und nach dem Unterricht: § 9 Abs. 1 JArbSchG
Anrechnung des Unterrichts auf die Arbeitszeit § 9 Abs. 2 JArbSchG
hier gibt´s Info........
http://www.jugend.igmetall.de/content.ausbildung.4/content.ausbildung.11/index.html
Erstellt am 28.10.2007 um 11:00 Uhr von pirat
Ahoi, Admin,
sieht cooooollll aus! Oder? *lach*
Erstellt am 28.10.2007 um 11:38 Uhr von Biker35
Es handelt sich um Mitarbeiter, die schon seit einigen Jahren bei uns beschäftigt sind und keine oder keine kaufmännische Ausbildung haben.
Der bestehende Arbeitsvertrag gilt weiter.
Erstellt am 28.10.2007 um 11:57 Uhr von pirat
reloaded,
@Biker35,
was sagt den die AA dazu?
erweitert um BR?
.... nach dem Unterricht hier in der Firma arbeiten dürfen.... Die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Werktag! Oder?
Mit oder ohne Weiterbildung.
Erstellt am 28.10.2007 um 12:33 Uhr von Lotte
Biker,
neben der von der AA geförderten Ausbildung dürfen die Azubis bis zu 400€ dazuverdienen bevor es auf das Umschulungsgeld angerechnet wird. Bei der AA gibt es eine Broschüre aus der man dies entnehmen kann.