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Arbeit während vom AA geförderter Ausbildung?

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Biker35
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, einige unserer Mitarbeiter machen zur Zeit eine von der Agentur für Arbeit geförderte Ausbildung mit. Diese Ausbildung gliedert sich in 2 Theorieteile jeweils im Winter und 2 Praxisteile im Sommerhalbjahr, die in unserer Firma absolviert werden. Die Theorie wird von Dozenten der Wirtschaftsakademie hier im Hause durchgeführt. Nun stellt sich die Frage, ob diese Mitarbeiter während der Theoriephase an den freien Tagen bzw. nach dem Unterricht hier in der Firma arbeiten dürfen. Kann uns da jemand weiterhelfen?

6.03205

Community-Antworten (5)

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pirat

28.10.2007 um 11:57 Uhr

@Biker35,

was sagt den die AA dazu? Sind es normale Azubi´s? dann.....

Freistellung für Berufsschule und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: § 15 BBiG, §§ 9, 10 JArbSchG Teilnahme am Unterricht: § 13 Nr. 2 BBiG Beschäftigungsverbot vor und nach dem Unterricht: § 9 Abs. 1 JArbSchG Anrechnung des Unterrichts auf die Arbeitszeit § 9 Abs. 2 JArbSchG

hier gibt´s Info........ http://www.jugend.igmetall.de/content.ausbildung.4/content.ausbildung.11/index.html

P
pirat

28.10.2007 um 12:00 Uhr

Ahoi, Admin, sieht cooooollll aus! Oder? lach

B
Biker35

28.10.2007 um 12:38 Uhr

Es handelt sich um Mitarbeiter, die schon seit einigen Jahren bei uns beschäftigt sind und keine oder keine kaufmännische Ausbildung haben. Der bestehende Arbeitsvertrag gilt weiter.

P
pirat

28.10.2007 um 12:57 Uhr

reloaded,

@Biker35, was sagt den die AA dazu? erweitert um BR?

.... nach dem Unterricht hier in der Firma arbeiten dürfen.... Die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Werktag! Oder? Mit oder ohne Weiterbildung.

L
Lotte

28.10.2007 um 13:33 Uhr

Biker, neben der von der AA geförderten Ausbildung dürfen die Azubis bis zu 400€ dazuverdienen bevor es auf das Umschulungsgeld angerechnet wird. Bei der AA gibt es eine Broschüre aus der man dies entnehmen kann.

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