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Personalabteilung Innenrevision Einsicht in Personalakten

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Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

@all Im Rahmen einer Innenrevision der Personalabteilung sollen unter anderem auch die Protokolle der Mitarbeiter-Prämiengespräche , der damit beauftragten Unternehmungsberatung zur Verfügung gestellt werden. Auftraggeber der Innenrevision ist nicht der Geschäftsführer. Ist dies zulässig? Daten sind eventuell personalisiert. Gibt es irgendwelche Gesetze die dies ermöglichen? Die Gesprächsprotokolle werden nicht in den Personalakten geführt, sondern werden von dem jeweiligen Personalverantwortlichen in seiner Abteilung aufbewahrt.

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

Maclogic

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Community-Antworten (4)

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paula

27.10.2007 um 19:09 Uhr

Wer hat den die Revision hier losgeschickt? Warum sind diese Bögen nicht in der Personalakte?

Wenn die Revision tätig wird so hat sie Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebs zu prüfen. Da gibt es eigentlich keine Tabus. Die Mitarbeiter der Revision unterliegen den Verschwiegenheitsgebot.

Um welche Branche handelt es sich denn?

M
Maclogic

27.10.2007 um 19:33 Uhr

@Paula,

  1. die Revision wurde vom Firmeninhaber veranlaßt.
  2. Entspricht der Betriebsvereinbarung.
  3. der Betriebsrat wurde nicht vollständig und ausreichend informiert.
  4. Krankenhaus. Nicht Tarif gebunden.
P
paula

28.10.2007 um 12:05 Uhr

Das Eigentümer mal schaut was der Geschäftsführer und die MA hier so treiben ist nicht ungewöhnlich. Es muss sichergestellt sein, dass die Revision im Rahmen der Prüfung den Datenschutz beachtet. Das heißt aber nicht, dass sie nicht überall hinein schauen darf. Denn genau das ist ihr Auftrag. Die Revision macht auch nicht vor den Personalakten halt. Auch hier ist eine Kontrolle möglich. Da wird dann geschaut, ob irgendwo Ansätze für Betrug oder ähnliches ist.

M
Maclogic

28.10.2007 um 17:25 Uhr

@Paula,

vielen Dank für dein Statement.

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