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Rechtsbeistand - Kann Schweigen des BR 2 Jahre lang als Zustimmung gewertet werden?

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Unsicherkaty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Posi, es geht darum, das der AG von einer bestimmten AN-Gruppe monatlich Nachweise über deren Tätigkeit schriftl. haben möchte; diese in die EDV eingespeichert werden, ausgewertet, und wer nicht genug Zeiten darauf stehen hat, der soll zum Gespräch eingeladen werden. Ist natürlich Mitbestimmungspflichtig. Diese wurde nie eingeholt beim BR, allerdings, bestehen diese Zettel mit Überwachung nun schon seit 2 Jahren und der BR hat nie etwas dagegen gesagt oder dagegen unternommen. Jetzt wollen allerdings die Mitarbeiter/innen endlich, das der BR Stellung bezieht. Nur wir wissen jetzt allerdings nicht, ob unser Schweigen 2 Jahre lang als Zustimmung gewertet werden kann. Danke, übrigens

9.932010

Community-Antworten (10)

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posi

25.10.2007 um 17:22 Uhr

Mit Sicherheit habe ich noch nie davon gehört das es "verjährungsfristen"gibt und man dem BR vorwerfen kann, dass er es ja so lange vorher gedultet hat und sich deshalb jetzt nicht mehr dagegen aussprechen kann. Wenn man z.B. nicht weis das solche Zettel existieren, kann man auch nichts dagegen unternehmen bzw erst wenn man davon erfährt. Was ihr ansonsten gegen den AG machen könnt wenn er diese Zettelage nicht einstellt steht auch im § 87. Du brauchst aber nicht gleich eine neue Frage ins Forum stellen um zu antworten

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ego112

25.10.2007 um 17:23 Uhr

Im nachhinein noch eine Mitbestimmungssache daraus zu machen, dürfte wahrscheinlich sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein. Nur wenn sich irgendetwas an der Art oder den betroffenen ändert seid Ihr wieder gefragt. Allerdings würde ich sofort eine BRV in die Wege leiten zwecks Datensicherung und die Auswertung der Daten.

U
Unsicherkaty

25.10.2007 um 21:08 Uhr

Hallo, ich hoffe, ich mache das jetzt richtig um zu antworten. Ich mache es zum 1. Mal. Der BR wußte aber von diesen Zetteln und die Mehrheit des BR hat diese Zettel selber auch ausgefüllt. Doof was? Also hat er seine Mitbestimmung verwirkt? Grüße und Danke, war bisher eine große Hilfe für mich!!!!

K
Kölner

25.10.2007 um 21:23 Uhr

@ego112 Deine Antwort würde demnach - negativ gesprochen - bedeuten können:

  • Wenn ein AG eine Regelung eingeführt hat, die ein BR nicht moniert hat, ist sie gültig!
  • Wenn man zudem bedenkt, wieviele Betriebe einen neuen BR bekommen haben, dann aber zum Nichtstun gezwungen wären, weil eine "alte Regelung" bestünde, nicht auszudenken...

Demnach würde ich der Unsicherkaty raten, diese Regelung zu monieren und sofort die Einstellung verlangen! Ich habe mal den Spruch gehört, dass "ein BR sich immer einmischen kann..."

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ego112

26.10.2007 um 11:55 Uhr

@kölner, manchmal schreibt man viel, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Ich wollte mit meiner Aussage nicht darstellen, das der BR jetzt nichts mehr machen kann. Es ist jedoch so, wie in diesem Fall, das dass vorhandene nicht mehr nachträglich "verdammt" werden kann. Nun ist es ja teilweise schon 2 Jahre her und dieses kann ich nicht mehr rückgängig machen. Aber Du hast natürlich Recht, das der BR so etwas neu Regeln kann.

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Immie

26.10.2007 um 12:46 Uhr

ego112... ...stell dir mal vor... Ein neuer BR , jedes Jahr 2 Seminare , und nach 2 Jahren erfährt er , das er bei einer Vorgehensweise des AG ein MBR hat. Sicher kann er sich auch dann noch einmischen. Es ist ja nicht 2 Jahre "her" , sonder wird seit 2 Jahren praktiziert.

Oder habe ich dich jetzt völlig falsch verstanden?

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ego112

26.10.2007 um 13:30 Uhr

Ich glaube, je mehr man schreibt, desto komplizierter wird alles.

Immi, ich habe doch nur geschrieben, dass es teilweise schon 2 Jahre her ist. Was will der BR denn daran noch nachträglich REGELN. Passiert ist passiert und wir schauen in die Zukunft. Unsicherkaty geht an den AG und handelt was neues aus.

I
Immie

26.10.2007 um 13:44 Uhr

ego112 Sorry, nur ganz kurz... ...mich irritiert "handelt etwas "Neues" aus" , klar macht sie das, aber sie "Beendet" erstmal , sofort das "Alte". ;-)

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Peanuts

27.10.2007 um 13:55 Uhr

"Rechtsbeistand -"

Den wirst Du hier weder erhalten noch erhalten dürfen!

"Kann Schweigen des BR 2 Jahre lang als Zustimmung gewertet werden?"

Nein!

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pirat

27.10.2007 um 15:52 Uhr

@"Unsicherkaty, Ist BR war untätig und hat gepennt! Fakt! Wie Ego es schon sagte.... was passiert ist ist passiert!

Soll Monieren, Mitbestimmung einfordern! Pronto!

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