Erstellt am 25.10.2007 um 15:22 Uhr von posi
Mit Sicherheit habe ich noch nie davon gehört das es "verjährungsfristen"gibt und man dem BR vorwerfen kann, dass er es ja so lange vorher gedultet hat und sich deshalb jetzt nicht mehr dagegen aussprechen kann. Wenn man z.B. nicht weis das solche Zettel existieren, kann man auch nichts dagegen unternehmen bzw erst wenn man davon erfährt.
Was ihr ansonsten gegen den AG machen könnt wenn er diese Zettelage nicht einstellt steht auch im § 87.
Du brauchst aber nicht gleich eine neue Frage ins Forum stellen um zu antworten
Erstellt am 25.10.2007 um 15:23 Uhr von ego112
Im nachhinein noch eine Mitbestimmungssache daraus zu machen, dürfte wahrscheinlich sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein. Nur wenn sich irgendetwas an der Art oder den betroffenen ändert seid Ihr wieder gefragt. Allerdings würde ich sofort eine BRV in die Wege leiten zwecks Datensicherung und die Auswertung der Daten.
Erstellt am 25.10.2007 um 19:08 Uhr von Unsicherkaty
Hallo,
ich hoffe, ich mache das jetzt richtig um zu antworten. Ich mache es zum 1. Mal.
Der BR wußte aber von diesen Zetteln und die Mehrheit des BR hat diese Zettel
selber auch ausgefüllt.
Doof was? Also hat er seine Mitbestimmung verwirkt?
Grüße und Danke, war bisher eine große Hilfe für mich!!!!
Erstellt am 25.10.2007 um 19:23 Uhr von Kölner
@ego112
Deine Antwort würde demnach - negativ gesprochen - bedeuten können:
- Wenn ein AG eine Regelung eingeführt hat, die ein BR nicht moniert hat, ist sie gültig!
- Wenn man zudem bedenkt, wieviele Betriebe einen neuen BR bekommen haben, dann aber zum Nichtstun gezwungen wären, weil eine "alte Regelung" bestünde, nicht auszudenken...
Demnach würde ich der Unsicherkaty raten, diese Regelung zu monieren und sofort die Einstellung verlangen!
Ich habe mal den Spruch gehört, dass "ein BR sich immer einmischen kann..."
Erstellt am 26.10.2007 um 09:55 Uhr von ego112
@kölner,
manchmal schreibt man viel, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Ich wollte mit meiner Aussage nicht darstellen, das der BR jetzt nichts mehr machen kann. Es ist jedoch so, wie in diesem Fall, das dass vorhandene nicht mehr nachträglich "verdammt" werden kann. Nun ist es ja teilweise schon 2 Jahre her und dieses kann ich nicht mehr rückgängig machen. Aber Du hast natürlich Recht, das der BR so etwas neu Regeln kann.
Erstellt am 26.10.2007 um 10:46 Uhr von Immie
ego112...
...stell dir mal vor...
Ein neuer BR , jedes Jahr 2 Seminare , und nach 2 Jahren erfährt er , das er bei einer Vorgehensweise des AG ein MBR hat.
Sicher kann er sich auch dann noch einmischen.
Es ist ja nicht 2 Jahre "her" , sonder wird seit 2 Jahren praktiziert.
Oder habe ich dich jetzt völlig falsch verstanden?
Erstellt am 26.10.2007 um 11:30 Uhr von ego112
Ich glaube, je mehr man schreibt, desto komplizierter wird alles.
Immi, ich habe doch nur geschrieben, dass es teilweise schon 2 Jahre her ist.
Was will der BR denn daran noch nachträglich REGELN. Passiert ist passiert und wir schauen in die Zukunft. Unsicherkaty geht an den AG und handelt was neues aus.
Erstellt am 26.10.2007 um 11:44 Uhr von Immie
ego112
Sorry, nur ganz kurz...
...mich irritiert "handelt etwas "Neues" aus" , klar macht sie das,
aber sie "Beendet" erstmal , sofort das "Alte".
;-)
Erstellt am 27.10.2007 um 11:55 Uhr von peanuts
"Rechtsbeistand -"
Den wirst Du hier weder erhalten noch erhalten dürfen!
"Kann Schweigen des BR 2 Jahre lang als Zustimmung gewertet werden?"
Nein!
Erstellt am 27.10.2007 um 13:52 Uhr von pirat
@"Unsicherkaty,
*Ist*
BR war untätig und hat gepennt! Fakt!
Wie Ego es schon sagte.... was passiert ist ist passiert!
*Soll*
Monieren, Mitbestimmung einfordern! Pronto!