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Rechtsbeistand - Eilbedürftigkeit heißt das, per Gerichtsbeschluß oder?

U
Unsicherkaty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Eilbedürftigkeit heißt das, per Gerichtsbeschluß? Oder...? Wir dürfen also nicht einfach zum Rechtsanwalt gehen? Danke!

5.41504

Community-Antworten (4)

P
posi

25.10.2007 um 17:12 Uhr

Schilder doch bitte mal um was es sich für ein Problem bei euch handelt.

D
Derfel

28.10.2007 um 20:51 Uhr

ich glaube, ihr könnt einen externen RA einschalten, der eine einstweilige verfügung erwirken kann ,was der AG zu unterlassen hat. Kosten trägt der AG. Erkundige dich mal bei eurer Gewerkschaft!!

DAH
Der alte Heini

28.10.2007 um 21:06 Uhr

Wo ist das Problem? Ordentlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Betriebsratssitzung einladen, den entsprechenden Beschluss auf die Hinzuziehung des Anwalts fassen und dann mit diesem Beschluss ab zum Anwalt.

P
Peanuts

28.10.2007 um 23:39 Uhr

"Hallo, Eilbedürftigkeit heißt das, per Gerichtsbeschluß?"

Nicht alles, was einem BR als "eilbedürftig" erscheint, ist es auch!

"Wir dürfen also nicht einfach zum Rechtsanwalt gehen?"

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Du erwartest bei Deinen mageren Angaben hoffentlich keine korrekte Antwort!

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