Erstellt am 25.10.2007 um 15:12 Uhr von posi
Schilder doch bitte mal um was es sich für ein Problem bei euch handelt.
Erstellt am 28.10.2007 um 19:51 Uhr von Derfel
ich glaube, ihr könnt einen externen RA einschalten, der eine einstweilige verfügung erwirken kann ,was der AG zu unterlassen hat. Kosten trägt der AG.
Erkundige dich mal bei eurer Gewerkschaft!!
Erstellt am 28.10.2007 um 20:06 Uhr von Der alte Heini
Wo ist das Problem?
Ordentlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Betriebsratssitzung einladen, den entsprechenden Beschluss auf die Hinzuziehung des Anwalts fassen und dann mit diesem Beschluss ab zum Anwalt.
Erstellt am 28.10.2007 um 22:39 Uhr von peanuts
"Hallo, Eilbedürftigkeit heißt das, per Gerichtsbeschluß?"
Nicht alles, was einem BR als "eilbedürftig" erscheint, ist es auch!
"Wir dürfen also nicht einfach zum Rechtsanwalt gehen?"
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Du erwartest bei Deinen mageren Angaben hoffentlich keine korrekte Antwort!