Der BR im Internet - kann der BR die Mitarbeiter auch über eine website informieren?
Ich habe mir gedacht ob man zusätzlich zu einer Betriebratszeitung die Mitarbeiter auch über eine website informieren kann. Jetzt frage ich mich allerdings ob so etwas rechtens ist. Immerhin gibt es nicht nur gutes zu berichten und schmutzige wäsche waschen in der öffendlichkeit verstößt ja vielleicht gegen §79. Hat da jemand erfahrung mit Betriebsratsarbeit und internet?
Community-Antworten (4)
24.10.2007 um 20:18 Uhr
Hallo wie sieht es denn mit Intranet bei euch aus, wüßte nicht was dagegen spricht, außerdem sind verstöße gegen § 79 recht eng gestrickt. Es gibt ganz wenig Sachen die wirklich darunter fallen, am besten mal ins BetrVG schauen!
24.10.2007 um 20:45 Uhr
Eine Kollision sehe ich eigentlich auch nicht mit dem § 79 - Geheimnisse wollt ihr ja eh nicht breit treten. Allerdings sehe ich eventuell copyright Verletzungen wenn der Firmenname geschützt ist. Und mit dem nciht gutes zu berichten, dass ist auch so eine Sache. Da kann sich der AG wenn sein Name genannt wird aufregen, wie das dann aus geht, würde man dann sehen. Also mein Fazit: Warum nciht - ohne natürlich den Firmennamen zu nennen sonst hat carrie recht, ist das Intranet oder das Extranet das passendere Mittel. Dieses allerdings muß mit dem AG vereinbart werden. Bei uns haben wir das so geregelt, dass wir eh eine eigene DSL Leitung am Server vorbei haben, eine eigene Webemail Adresse auf die der AG keinen Zugriff hat und eine Internetseite, die wir selber verwalten und auch bezahlen. Einer von uns nimmt das gerne auf seine Kappe - ist zwar alles irgendwie inoffiziel aber der AG ist damit einverstanden - schaut sogar selber das ein oder andere mal rein um sich zu informieren wo was brennt. Und wir bestimmen, was er zu lesen bekommt. Das bringt uns in eine von uns gewollte Position. Sprecht im Gremium drüber und beschließt es! Ist ne tollt Möglichkeit.
24.10.2007 um 22:41 Uhr
Das Arbeitsgericht Paderborn hat das anno 1998 als unzulässig erachtet.
24.10.2007 um 22:43 Uhr
@Don Johnson Auch hier wieder: Marcus zeigt den Weg (das ich das mal sagen werde...)!
Verwandte Themen
Datenspeicherung Internet und Email
ÄlterHallo an alle, bin BR und habe folgende Frage: unsere neue GL hat Internet eingeführt und hat hierzu eine Betriebsvereinbarung erstellt, die wir unterschreiben sollen. Darin heisst es in $3 (
Internetanarchie für einen Monat - reicht Hinweis des BR an die GL, dass für diese Zeit etwaige personelle Konsequenzen bezüglich Internetnutzung ausgeschlossen sind?
ÄlterHallo, habe eine Frage zur Internet Nutzung. Bisher hatten lediglich einige Kollegen einen Internetzugang über das Firmennetzwerk. Aufgrund von Umstrukturierungen in der Serverlandschaft wird dies
Infoforum für Mitarbeiter und FL einführen
ÄlterHallo Kollegen Da ich BR in einem Busunternehmen bin, möchte ich gerne ein Infoforum im Internet einrichten, das die MA sich dort informieren können. Aus Zeitlichen Gründen ist es nicht möglich die
EU Antiterrorismusverordnung - wer kennt sich damit aus(regelmäßiger Abgleich der Mitarbeiterdaten mit einer im Internet befindlichen Liste der unter Terrorverdacht stehenden Personen)?
ÄlterGrüß euch ihr Wissenden, wer von euch hat bereits Erfahrung mit der EU Antiterrorismusverordnung? Richtig gelesen die gibt es, der Betriebsrat wurde um Beschlußfassung über diese Verordnung gebeten, d
Arbeitsmaterialien nach §40 BetrVG
ÄlterHi, folgende Situation. Wir sind ein BR Gremium mit 5 Mitgliedern. Im Betrieb ist ein durch den Gesellschafter eingesetzter Betriebsleiter. Der Gesellschafter kommt in unregelmäßigen Abständen in