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Wirtschaftsausschuss

M1
Mike 1990
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

hoffe eine kurze sichere Antwort zu bekommen. Wir sind ein e.V. und im Bereich Flüchtlingshilfe, Rettungsdienst und Hausnotruf aktiv.

Können wir über den BR oder GBR einen WA bilden? Laut GF nicht bei einem e.V

Besten Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

22.05.2019 um 15:58 Uhr

wenn Euer Verein ein Tendenzbetrieb ist, und Deine Beschreibung spricht dafür, muss gemäß § 118 BetrVG kein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.

https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/arbeitsrecht-der-verein-als-tendenzbetrieb-und-die-folgen-fuer-die-mitbestimmungsrechte-des-betriebsrats-f82882

M1
Mike 1990

22.05.2019 um 23:56 Uhr

Ok vielen Dank

Aber können wir einen WA gründen?

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