Kann BRV bei Standort-Abwesenheit z. BR-Sitzung einladen bzw. Sekret. beauftragen?
Hallo, der Vorsitzende muss zur Sitzung einladen,klar. Bei uns wird 2 Tage vor der Sitzung die Einladung mit Tagesordnung versendet. In der Geschäftsordnung ist die Vertetung bis zur 5 Stelle geregelt. Wir haben eine BR Sekretärin. Frage: Wenn der Vorsitzende nicht vor Ort anwesend ist, also Dienstreise, Schulung, darf er die Sekretärin die Einladung versenden lassen? Oder müsste der vor Ort anwesende Vertreter diese Einaldungen versenden? Spielt es auch eine Rolle, das evtl. der Verteter, da vor Ort, die Einladung versendet, aber der "richtige" Vors. die Sitzung abhält?
Community-Antworten (3)
24.10.2007 um 16:55 Uhr
ich denke mal das dafür eine Sekretärin da ist,um die Einladung zu schreiben und zu verschicken.Der BRV wird sie schon dementsprechend anweisen.
24.10.2007 um 17:29 Uhr
Ist damit wirklich ordnungsgemäß eingeladen?Ich finde nirgends so richtig etwas dazu. Man könnte auch sagen, dass der Vertreter vor Ort ja evtl. eine andere Tagesordnung erstellen würde? Ich würde auch meinen, dass ja für das Amtsgeschäft der Verteter vor Ort amtiert. Der AG muss diesem Verteter bei relevanten Sachen ja auch ansprechen. Es wird ja auch von zeitweiser Verhinderung, wie Dienstreise, Schulung usw. gesprochen. Im Amt ist meiner Meinung nach der Vertreter. Somit ist dieser auch Zuständig für die Einladung und Erstellung der Tagesordnung. Die Sekretärin müsste dann in dessen Namen alles versenden. Aber wie gesagt....das ist nur mein Gedankengang... Weiss jemand dazu noch mehr?
24.10.2007 um 20:33 Uhr
Eine Sekretärin wird sicher eine Einladung versenden dürfen, das heißt sie zum Briefkasten bringen. Selber einladen und die Einladung unterschreiben darf sie ganz sicher nicht.
Der Stellvertreter kann/darf/muss bei Verhinderung des BRV einladen. Wenn der BRV zur folgenden Sitzung wieder anwesend ist leitet er diese natürlich auch.
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