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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsstörung - freie Meinungsäußerung, oder kommt hier der § 75 zum Zug?

K
Kallewirsch
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat - bezüglich eines Vorfalls zwischen zwei Kollegen - schriftlich seine Meinung zu einem der beiden Kollegen kundgetan mit dem Zusatz, wer noch seiner Meinung sei, dürfte sich ruhig in Form einer Unterschrift anschließen. Dieses Schriftstück hängt bei uns in der Firma an einer Mitteilungstafel. Wie gehen wir als BR damit um? Ist das das Recht der freien Meinungsäußerung, oder kommt hier der § 75 zum Zug? Was meint ihr??? Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

S
Sternburg

24.10.2007 um 14:49 Uhr

Dieser § 75?

"§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.

(2) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. 2Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern."

Kann man schlecht beurteilen, wenn man das Schreiben nicht gelesen hat...

K
Kallewirsch

24.10.2007 um 15:16 Uhr

@Sternburg Kannst du dir bitte Mal den Beitrag 17152 anschauen? Es geht noch um die Schlägerei. Manche im Betrieb meinen halt, dass der BR-Kollege sein Amt niederlegen soll, nicht weil er gegen seine BR-Pflichten verstoßen hat, sondern aus chrakterlichen, moralischen Gründen, was auch immer... Jedenfalls hat dieser Kollege der den Aushang gemacht hat, so in der Art das Schreiben formuliert, von wegen Vorbildcharakter, unmögliches Verhalten eines BR-Mitglieds, hat dort nichts verloren und er soll doch besser sein Amt niederlegen. Den § 75 habe ich schon durch, aber wie lege ich bitte den Satz aus: ... nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit"...?? Übrigens wundere Dich nicht über den anderen Nick von mir, den Sams gab es versehentlich zwei Mal, deswegen hab ich mir jetzt mit Rücksprache der W.A.F. einen anderen zugelegt...

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