Mitarbeiter Nebentätigkeit - wann Nebentätigkeiten beim AG melden?
Hallo forum,
Der Betriebsrat hat es endlich geschaft , das der AG nach Jahren ALLEN Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag zukommen lässt. Dort steht drin das man Nebentätigkeiten beim AG melden muß. Muß man ihm auch sagen das man auf einem Flohmarkt private Sachen veräußert oder auch Ebay?? Unser Betriebsrat meinte nein, ich aber würde es gern schriftlich in der Hand haben.....
Wo fine ich betriebsrat a- z ??
Danke
Community-Antworten (3)
23.10.2007 um 21:23 Uhr
Man muß unterscheiden zw. Nebentätigkeit und Hobby. Mit Nebentätigkeiten sind weitere Arbeitsverhältnisse gemeint. Flohmarkt und e-bay sind Hobby, das geht den AG nichts an und dafür braucht man auch keine Steuerkarte.
23.10.2007 um 22:13 Uhr
Uhu schießt heute ein wenig schnell, wie ich alsmal ;-)
Alsoauch ebay oder Flomarkt können Nebentätigkeiten sein, wenn du z.b. ein Gewerbe darauf angemeldet hast. Selbst Trainer oder Schiedsrichtertätigkeiten können laut Arbeitszeitgesetz unter bestimmten Umständen Nebentätigkeiten darstellen, also auch anmeldepflichtig sein. Was dieses Thema angeht, schau mal bitte in "Betriebsrat A bis Z" unter Stichwort "Nebentätigkeit" da kannst du dann auch nachlesen, welche Nebentätigkeiten dir der Arbeitgeber unter welchen Umständen auch untersagen darf.
24.10.2007 um 09:36 Uhr
@Don Johnson hast recht, war zu schnell geschossen; Angaben habe ich nicht als möglichen NebenERWERB interpretiert;
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