Erstellt am 23.10.2007 um 12:10 Uhr von Mona-Lisa
@javler,
ihr habt das Recht, an ALLEN Sitzungen teilzunehmen!
"....Das allgemeine Teilnahmerecht bezieht sich nicht nur auf die Plenarsitzungen des BR, sondern auch auf die Sitzungen seiner Ausschüsse...."
§ § 67 BetrVG DKK,
II. Allgemeines Teilnahmerecht: die Entsendung eines Vertreters der Jugend- und Auszubildendenvertretung (Abs. 1 Satz 1)
Erstellt am 23.10.2007 um 12:14 Uhr von sbv
Nach Fitting RN. 6 (BetrVG §67) besteht das Teilnahmerecht nur dann, wenn an den Ausschuss gewisse Aufgaben delegiert wurden und er somit die Funktion des Betriebsrates wahrnimmt.
Erstellt am 23.10.2007 um 12:27 Uhr von javler
super, vielen dank. ihr seit ja echt fix:)