Erstellt am 23.10.2007 um 13:01 Uhr von paula
in welchem Zusammenhang stellst Du diese Frage?
Erstellt am 23.10.2007 um 13:05 Uhr von Merci
Hallo Paula,
wir stecken in einer Integration. Es stellt sich ein Betriebsübergang nach § 613a dar. Er stellt sich nur dar! Meine Frage lautet eher: Was passiert mit der Betriebszugehörigkeit bzw. was greift bei einer Betriebszugehörigkeit, wenn kein Betriebsübergang erfolgt?
Grüssle