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AT-Zulage für BR-Vorsitzenden

S
Stern65
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb sind der BR-Vorsitzende und der Stellvertreter freigestellt. Bei Eibnführung von ERA wurde festgestellt, dass der Vorsitzende eine AT-Zulage erhält. Auf ndie Frage was das sei und weshalb diese gezahlt wird hatte die GF keine Antwort. Der Stellvertreter, der die gleiche Arbeit wie der Vorsitzende verrichtet bekommt keine AT-Zulage und fühlt sich deshalb benachteiligt. Meine Frage: Gibt es nach dem neuen AGG oder wegen anderen § im BetrVG einen Anspruch asuf Gleichbehandlung oder Zahlung einer AT-Zulage auch für den stellv. BR-Vorsitzenden?

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Community-Antworten (12)

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Benno_BRB

23.10.2007 um 10:55 Uhr

Vielleicht solltet Ihr mal vorrangig klären, weshalb der BRV (möglicherweise als einziger) diese Zulage bekommt. Sachliche Gründe könnten möglicherweise ausgeschlossen werden, wenn "die GF keine Antwort" hat. Man sollte da sehr vorsichtig sein. Zum einen mit Vorverurteilungen und auch mit zu großer Gutgläubigkeit.

Zur Frage des AGG:

Wenn ich dieses Gesetz richtig interpretiere, dann ist hier nur was machbar, wenn die Mitarbeiter tatsächlich die gleichen Aufgaben unter den selben Vorausetzungen und mit den gleichen Ergebnissen abliefern. Dann ist diese Zulage auch allen anderen MA'n zu zahlen, weil es sich dann um eine verkappte Leistungszulage handelt. Noch ein Merkmal: der BRV ist einige Jahre älter und/oder möglicherweise länger im Betrieb, dann hat er die "persönliche Entstufe" erreicht und bekommt vielleicht deswegen die Zulage. Aber auch dies sollte der AG erklären können.

Ohne plausible Erklärung würde ich zummindes anfangen die Tätigkeiten und die Ergebnisse des BRV's zu hinterfragen. Da bekommt man aber Ärger. Mehr als einem lieb ist. Ich schwörs!!!!!

S
Stern65

23.10.2007 um 11:09 Uhr

Der MA der sich benachteiligt fühlt ist ebenfalls freigestellt und führt die gleichen Arbeiten mit gleichen Ergebnissen aus. Etwas anderes gibt das BetrVG ja auch nicht her. Der BRV ist auch nicht älter, sondern jünger und auch nicht viel länger im UN.

W
Werner

23.10.2007 um 11:40 Uhr

Hallo Stern, es kommt doch nicht darauf an welche Tätigkeiten die beiden jetzt machen sondern was sie vorher gemacht haben! Daran ändert auch die ERA-Einführung nichts!

E
ego112

23.10.2007 um 11:40 Uhr

Frage: Hat der Vorsitzende diese Zulage vorher schon bekommen?

Nicht die Arbeit als BR ist maßgeblich für den Vergleich den Benno_BRB angeführt hat, sondern die Tätigkeit bevor man BR wurde.

S
Stern65

23.10.2007 um 15:44 Uhr

Ja, er bekam diese Zulage bereits vorher.

FB
Frank B

23.10.2007 um 15:50 Uhr

Dann wäre die Wegnahme der Zulage eine Benachteiligung und somit eine strafbare Handlung!

B
Benno_BRB

23.10.2007 um 18:18 Uhr

So weit gehe ich mit allem oben angeführtem mit. Doch warum kann die GF nicht erklären, weshalb diese AT-Zulage gezahlt wird. Dieser Frage würde ich nachgehen. Aber bedenke, dass bohren manchmal schmerzhaft ist!

Danke ego112 für die Ergänzung. Die hatte ich natürlich vorrausgesetzt. Darf ich aber nicht tun, weil die Frage sonst nicht korrekt beantwortet ist. Danke und ich verspreche Besserung!!!!!

S
Stern65

23.10.2007 um 22:30 Uhr

Noch eine Ergänzung: Der BRV wurde nach ERA so eingruppiert, wie diem vergleichbaren Mitarbeiter. Er wurde vor einigen Jahren bereits höher eingruppiertn( natürlich LG ) weil er ohne seine BR-Tätigkeit evtl. eine höherwertigere Arbeit aausgeübt hätte. Aber ich Frage mich auch warum ein BRV eine AT-Zulage erhält?....er dsrf doch nicht besser gestellt weden, als die vergleichbaren Mitarbeiter.

DD
Don Donsen

23.10.2007 um 23:22 Uhr

Leute ! Es ist doch nett, wenn der AG dafür sorgt, das der BRV keine finanzieller Not hat !

E
ego112

24.10.2007 um 11:05 Uhr

@Stern65, der BRV wird ja auch nicht besser gestellt als Ihr. Er hat nur dass behalten was Ihm vor seiner BR Tätigkeit auch Zustand.

M
Mona-Lisa

24.10.2007 um 11:13 Uhr

@Stern65, du störst dich an dem "AT", aber das ist doch im Endeffekt völlig egal! Er hat diese Zulage vor seiner BR-Tätigkeit bekommen und damit steht sie ihm als Freigestellter sowieso zu, da er keine finanziellen Einbussen hinnehmen muss. Vielleicht war er in seinem vorherigen Job besonders gut und hat sie deshalb bekommen. Man könnte es auch mit einem 3 - Schicht Kollegen vergleichen, der freigestellt wurde. Ihm stehen die Schichtzulagen genauso zu!

P
pirat

24.10.2007 um 11:19 Uhr

@Stern65" ,

Ja, er bekam diese Zulage bereits vorher. Antwort 5 Erstellt am 23.10.2007 - 13:44 Uhr von Stern65

Sagt doch alles! So what? Basta

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