In unserem Betrieb sind der BR-Vorsitzende und der Stellvertreter freigestellt. Bei Eibnführung von ERA wurde festgestellt, dass der Vorsitzende eine AT-Zulage erhält. Auf ndie Frage was das sei und weshalb diese gezahlt wird hatte die GF keine Antwort. Der Stellvertreter, der die gleiche Arbeit wie der Vorsitzende verrichtet bekommt keine AT-Zulage und fühlt sich deshalb benachteiligt. Meine Frage: Gibt es nach dem neuen AGG oder wegen anderen § im BetrVG einen Anspruch asuf Gleichbehandlung oder Zahlung einer AT-Zulage auch für den stellv. BR-Vorsitzenden?