Erstellt am 23.10.2007 um 08:55 Uhr von Benno_BRB
Vielleicht solltet Ihr mal vorrangig klären, weshalb der BRV (möglicherweise als einziger) diese Zulage bekommt. Sachliche Gründe könnten möglicherweise ausgeschlossen werden, wenn "die GF keine Antwort" hat. Man sollte da sehr vorsichtig sein. Zum einen mit Vorverurteilungen und auch mit zu großer Gutgläubigkeit.
Zur Frage des AGG:
Wenn ich dieses Gesetz richtig interpretiere, dann ist hier nur was machbar, wenn die Mitarbeiter tatsächlich die gleichen Aufgaben unter den selben Vorausetzungen und mit den gleichen Ergebnissen abliefern. Dann ist diese Zulage auch allen anderen MA'n zu zahlen, weil es sich dann um eine verkappte Leistungszulage handelt. Noch ein Merkmal: der BRV ist einige Jahre älter und/oder möglicherweise länger im Betrieb, dann hat er die "persönliche Entstufe" erreicht und bekommt vielleicht deswegen die Zulage. Aber auch dies sollte der AG erklären können.
Ohne plausible Erklärung würde ich zummindes anfangen die Tätigkeiten und die Ergebnisse des BRV's zu hinterfragen. Da bekommt man aber Ärger. Mehr als einem lieb ist. Ich schwörs!!!!!
Erstellt am 23.10.2007 um 09:09 Uhr von Stern65
Der MA der sich benachteiligt fühlt ist ebenfalls freigestellt und führt die gleichen Arbeiten mit gleichen Ergebnissen aus. Etwas anderes gibt das BetrVG ja auch nicht her. Der BRV ist auch nicht älter, sondern jünger und auch nicht viel länger im UN.
Erstellt am 23.10.2007 um 09:40 Uhr von Werner
Hallo Stern,
es kommt doch nicht darauf an welche Tätigkeiten die beiden jetzt machen sondern was sie vorher gemacht haben!
Daran ändert auch die ERA-Einführung nichts!
Erstellt am 23.10.2007 um 09:40 Uhr von ego112
Frage: Hat der Vorsitzende diese Zulage vorher schon bekommen?
Nicht die Arbeit als BR ist maßgeblich für den Vergleich den Benno_BRB angeführt hat, sondern die Tätigkeit bevor man BR wurde.
Erstellt am 23.10.2007 um 13:44 Uhr von Stern65
Ja, er bekam diese Zulage bereits vorher.
Erstellt am 23.10.2007 um 13:50 Uhr von Frank B
Dann wäre die Wegnahme der Zulage eine Benachteiligung und somit eine strafbare Handlung!
Erstellt am 23.10.2007 um 16:18 Uhr von Benno_BRB
So weit gehe ich mit allem oben angeführtem mit. Doch warum kann die GF nicht erklären, weshalb diese AT-Zulage gezahlt wird. Dieser Frage würde ich nachgehen.
Aber bedenke, dass bohren manchmal schmerzhaft ist!
Danke ego112 für die Ergänzung. Die hatte ich natürlich vorrausgesetzt. Darf ich aber nicht tun, weil die Frage sonst nicht korrekt beantwortet ist. Danke und ich verspreche Besserung!!!!!
Erstellt am 23.10.2007 um 20:30 Uhr von Stern65
Noch eine Ergänzung: Der BRV wurde nach ERA so eingruppiert, wie diem vergleichbaren Mitarbeiter. Er wurde vor einigen Jahren bereits höher eingruppiertn( natürlich LG ) weil er ohne seine BR-Tätigkeit evtl. eine höherwertigere Arbeit aausgeübt hätte. Aber ich Frage mich auch warum ein BRV eine AT-Zulage erhält?....er dsrf doch nicht besser gestellt weden, als die vergleichbaren Mitarbeiter.
Erstellt am 23.10.2007 um 21:22 Uhr von Don Donsen
Leute ! Es ist doch nett, wenn der AG dafür sorgt, das der BRV keine finanzieller Not hat !
Erstellt am 24.10.2007 um 09:05 Uhr von ego112
@Stern65,
der BRV wird ja auch nicht besser gestellt als Ihr. Er hat nur dass behalten was Ihm vor seiner BR Tätigkeit auch Zustand.
Erstellt am 24.10.2007 um 09:13 Uhr von Mona-Lisa
@Stern65,
du störst dich an dem "AT", aber das ist doch im Endeffekt völlig egal! Er hat diese Zulage vor seiner BR-Tätigkeit bekommen und damit steht sie ihm als Freigestellter sowieso zu, da er keine finanziellen Einbussen hinnehmen muss.
Vielleicht war er in seinem vorherigen Job besonders gut und hat sie deshalb bekommen.
Man könnte es auch mit einem 3 - Schicht Kollegen vergleichen, der freigestellt wurde. Ihm stehen die Schichtzulagen genauso zu!
Erstellt am 24.10.2007 um 09:19 Uhr von pirat
@Stern65" ,
Ja, er bekam diese Zulage bereits vorher.
Antwort 5 Erstellt am 23.10.2007 - 13:44 Uhr von Stern65
Sagt doch alles! So what? *Basta*