Erstellt am 22.10.2007 um 17:03 Uhr von pirat
@daniel1,
betriebsvereinbarung abeschliesssen - diese wurde uns von der gl vorgelegt. wenn die details alles klar sind ................
das kann auch von einem GEWerkschaftsvertreter überprüft werden, (wenn GEW im Betrieb) vorhanden!
Es muss nicht immer ein RA sein.
Erstellt am 22.10.2007 um 18:11 Uhr von daniel1
wir möchten dies von einem anwalt - fachanwalt für arbeitsrecht z.b.- klären lassen, da die gewekschaft bei uns zumindest immer ein negatives bild hat von dem was unser ag uns schriftlich gibt. er ist grundsätzlich ablehnend gegenüber.- außerdem war die meinung und die rechtsauskunft bei unserer letzten vereinbarung fürn ars*** - denn falsch unterrichtet und beraten.
Daher zählt nur ein anwalt
Erstellt am 22.10.2007 um 18:41 Uhr von pirat
@daniel1,
Kosten des Betriebsrats (I): Rechtsanwälte und Sachverständige
Grundsätzlich hat gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber die sachlichen und persönlichen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen. Hierzu zählen die Kosten eines Rechtsanwalts, wenn diese der gerichtlichen Verfolgung oder der Verteidigung von Rechten des Betriebsrates dienen. Dies betrifft sowohl Streitigkeiten des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber....
lies hier..findet man bei google!http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php
Zur nächsten BR Sitzung TOP, auf die Einladung und dann die Beschlußfassung.
AG informieren.
Erstellt am 22.10.2007 um 22:27 Uhr von paula
@pirat
ich bezweifel dass hier § 40 BetrVG einschlägig ist. Der RA ist hier nicht im Rahmen der Rechtsvertretung tätig sondern als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Daher reicht die Info an den AG nicht sondern es bedarf einer "näheren Vereinbarung" mit dem AG