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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminarbesuch von Teilzeitmitarbeiterin - wieviel Stunden werden angerechnet

K
Kaufmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Teilzeitmitarbeiterin (4-Std. täglich - Gleitzeit)) die ein Seminar (Dauer 8-Std) besucht. Der Arbeitgeber rechnet ihr für den Tag nur 4 Stunden an. Begründung: Für Teilzeitbeschäftigte fallen nur Mehrstunden an, soweit diese Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten auf dieser Stelle auch Mehrstunden wären. Ist das so rechtens?

5.43005

Community-Antworten (5)

R
ridgeback

22.10.2007 um 15:03 Uhr

@Kaufmann lies mal: BAG 7. Senat Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04

M
Mona-Lisa

22.10.2007 um 15:05 Uhr

@ridgeback, Kaufmann sagt nicht, dass es sich um BR-Mitglied handelt.......

K
Kaufmann

22.10.2007 um 15:07 Uhr

Es handelt sich um kein BR-Mitglied. Die Mitarbeiterin hat sich an den Betriebsrat gewendet.

R
ridgeback

22.10.2007 um 16:04 Uhr

@Mona-Lisa, sorry :-)

P
packer

22.10.2007 um 17:10 Uhr

dieses seminar ein vom AG angeordnetes pflichtseminar? im zuge des gleichbehandlungsgrundsatz hat der teilzeitarbeitnehmer hier vier überstunden zu bekommen. der AG hätte hier ja auch ein seminar auf zweimal vier stunden ansetzen können. in dem er aber hier ein seminar über acht stunden ansetzt wird der teilzeitarbeitnehmer im gegensatz zum VollzeitAN benachteiligt indem er vie stunden seiner privatzeit verbaucht. wenn die arbeitszeit der TZAN auf vier std./tag festgesetzt ist, und der AG ordnet ein darüber länger dauerndes seminar an, so hat er überdies den BR einzubeziehen...

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