Erstellt am 22.10.2007 um 13:03 Uhr von ridgeback
@Kaufmann
lies mal: BAG 7. Senat Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04
Erstellt am 22.10.2007 um 13:05 Uhr von Mona-Lisa
@ridgeback,
Kaufmann sagt nicht, dass es sich um BR-Mitglied handelt.......
Erstellt am 22.10.2007 um 13:07 Uhr von Kaufmann
Es handelt sich um kein BR-Mitglied. Die Mitarbeiterin hat sich an den Betriebsrat gewendet.
Erstellt am 22.10.2007 um 14:04 Uhr von ridgeback
Erstellt am 22.10.2007 um 15:10 Uhr von packer
dieses seminar ein vom AG angeordnetes pflichtseminar? im zuge des gleichbehandlungsgrundsatz hat der teilzeitarbeitnehmer hier vier überstunden zu bekommen. der AG hätte hier ja auch ein seminar auf zweimal vier stunden ansetzen können. in dem er aber hier ein seminar über acht stunden ansetzt wird der teilzeitarbeitnehmer im gegensatz zum VollzeitAN benachteiligt indem er vie stunden seiner privatzeit verbaucht. wenn die arbeitszeit der TZAN auf vier std./tag festgesetzt ist, und der AG ordnet ein darüber länger dauerndes seminar an, so hat er überdies den BR einzubeziehen...