Seminarbesuch von Teilzeitmitarbeiterin - wieviel Stunden werden angerechnet
Hallo,
ich habe eine Teilzeitmitarbeiterin (4-Std. täglich - Gleitzeit)) die ein Seminar (Dauer 8-Std) besucht. Der Arbeitgeber rechnet ihr für den Tag nur 4 Stunden an. Begründung: Für Teilzeitbeschäftigte fallen nur Mehrstunden an, soweit diese Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten auf dieser Stelle auch Mehrstunden wären. Ist das so rechtens?
Community-Antworten (5)
22.10.2007 um 15:03 Uhr
@Kaufmann lies mal: BAG 7. Senat Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04
22.10.2007 um 15:05 Uhr
@ridgeback, Kaufmann sagt nicht, dass es sich um BR-Mitglied handelt.......
22.10.2007 um 15:07 Uhr
Es handelt sich um kein BR-Mitglied. Die Mitarbeiterin hat sich an den Betriebsrat gewendet.
22.10.2007 um 16:04 Uhr
@Mona-Lisa, sorry :-)
22.10.2007 um 17:10 Uhr
dieses seminar ein vom AG angeordnetes pflichtseminar? im zuge des gleichbehandlungsgrundsatz hat der teilzeitarbeitnehmer hier vier überstunden zu bekommen. der AG hätte hier ja auch ein seminar auf zweimal vier stunden ansetzen können. in dem er aber hier ein seminar über acht stunden ansetzt wird der teilzeitarbeitnehmer im gegensatz zum VollzeitAN benachteiligt indem er vie stunden seiner privatzeit verbaucht. wenn die arbeitszeit der TZAN auf vier std./tag festgesetzt ist, und der AG ordnet ein darüber länger dauerndes seminar an, so hat er überdies den BR einzubeziehen...
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