Erstellt am 22.10.2007 um 15:33 Uhr von Konrad
Hallo Sani,
gab es einen Bettriebsübergang nach § 613a BGB ?
Bedarf überhaupt eines neuen Arbeitsvertrags , ist möglicherweise der alte noch
gültig, da Übergangsfristen von 1 Jahr gelten könnten.
Ein Sozialplan muß mit BR abgestimmt sein, sonst ist der nicht gültig,
Das ganze Thema ist sehr komplex, wende dich an BR oder zuständige Gewerkschtaft.
Erstellt am 22.10.2007 um 15:42 Uhr von Marcus
"Meine Frage, wie lange muss ein MA auf seinen neuen Arbeitsvertrag warten?"
Was für einen neuen Arbeitsvertrag?
"Ab wann kann ich meine Arbeitskraft wieder am alten Standort zur Verfügung stellen?"
Vermutlich gar nicht. Der alte Standort wurde ja geschlossen.
"Wie sieht es bei den Mitarbeitern aus, die im Krankenstand sind und nicht vor Ort sind um den neuen Arbeitsvertragsanhang zu unterschreiben?"
Was für einen Arbeitsvertragsanhang?
"Unser BR hat zwar einen SOzialplan erstellt,der Betrieb möchte aber die Kranken per Änderungskündigung loswerden. Ist das möglich?"
Was soll denn die Änderung sein?
"gab es einen Bettriebsübergang nach § 613a BGB ? "
Nein! Siehe Sanis Beitrag!
Erstellt am 22.10.2007 um 15:43 Uhr von ego112
Deine Arbeitskraft am alten Standort zur Verfügung stellen! Ich denke der ist geschlossen?
Arbeitsvertragsanhang! Was steht dort und was ist das?
Änderungskündigung? Viel Glück dem AG damit!
Und was steht im Sozialplan?
Ansonsten tatsächlich mal die Anregung wegen des § 613 BGB von Konrad prüfen.
Erstellt am 22.10.2007 um 15:45 Uhr von ego112
@Marcus,
vielen Dank für die zeitgleiche Ausführung und fast identischen Aussagen!!!!!
Erstellt am 22.10.2007 um 15:48 Uhr von Marcus
Schon erstaunlich was man als "fast identisch" ansehen kann...
Erstellt am 22.10.2007 um 19:51 Uhr von sani
hallo nochmal,
es ist so das alle mitarbeiter die an dem jetzt geschlossenen standort gearbeitet haben und in den "hauptsitz" gewechselt haben einen anhang zum arbeitsvertrag erhalten. darin steht: neuer arbeitsort ist ...., fahrtzeit wird mit xxx minuten angerechnet. und eine passage aus dem sozialplan (die ebenfalls strittig ist).
unser ag möchte nun alle mitarbeiter die krank sind und daher diesen anhang zum sozialplan nicht unterschreiben können, weil sie ja nicht "vor ort" sind, eine Änderungskündigung schicken. Wieso und was darin steht kann ich nicht sagen. ich weis nicht mal ob das rechtens ist.... diese mitarbeiter sollen nicht in den "genuss" des Anhangs zum Arbeitsvertrag in denen nochmal die abmachungen des sozialplans geregelt sind kommen.
so hoffentlich ist das verständlicher
danke sani
Erstellt am 22.10.2007 um 22:02 Uhr von Marcus
sani,
Arbeitnehmer werden einen Anhang zum Sozialplan sicherlich nicht unterschreiben! Das ist Angelegenheit des BR.
Was steht denn im Sozialplan drin bezüglich "freiwilliger Vereinbarungen" und "Änderungskündigung"?