beschäftigungspflicht
hallo liebe kollegen, ich habe eine frage zu folgendem fall: in unserer firma wird samstags früh und spät gearbeitet. ein kollege konnte heute morgen seine frühschicht nicht antreten weil die anderen für samstag eingeteilten krank waren und er alleine nicht arbeiten darf. er war pünktlich zu schichtbeginn an seinem arbeitsplatz und wurde wieder heimgeschickt mit dem hinweis er solle wenn möglich in die spätschicht kommen. dies ist ihm aber wegen familiären terminen nicht möglich. so jetzt die frage .. darf man ihm minusstunden verrechnen ?
Community-Antworten (3)
18.05.2019 um 16:07 Uhr
Wenn du als BR fragst, erübrigt sich die Überlegung, da ja Dienstplan-änderungen mitbstimmungspflichtig sind. Ansonsten hat er seinen Dienst angetreten und der AG geriet in Annahmeverzug. Und wie schon im BGB beschrieben, ist er nicht zur Nachleistung verpflichtet.
18.05.2019 um 16:08 Uhr
Zitat Dirk.F : ..... darf man ihm minusstunden verrechnen ?
Klares nein. Der AN hat Anspruch auf Vergütung, denn der AG befindet sich nach §615 BGB in Annahmeverzug
19.05.2019 um 03:24 Uhr
"und er alleine nicht arbeiten darf."
sagt wer?
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