Erstellt am 19.10.2007 um 12:20 Uhr von Mona-Lisa
@rockzero,
dann wird auf die nächstniedrige Anzahl zurückgegangen.
9 - 7 - 5 - 3....
Sind die Listen bereits beim Wahlvorstand abgegeben worden? Denn dann würde ein Rückzug erst nach der Wahl in Form von Nichtannahme der Wahl möglich sein.
Wenn von den dreien auf der einen übriggebliebenen Liste (sollten die Listen noch nicht beim Wahlvorstand sein) jeder auch nur eine Stimme bekommen, dann ist das euer neues Gremium!
Der Nebeneffekt dieses Rückzuges der anderen Liste wäre, dass aus Listenwahl eine Persönlichkeitswahl wird.