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MA Freistellung durch AG aufgrund von Gutachten vom Werksarztzentrum

E
Engelmann
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, einer unserer MA (60 J. / 15 J. im Betrieb) kann aufgrund einem Gutachten vom WAZ nicht mehr zu 100% in der Abteilung arbeiten. Der AG hat Ihn nun für einen Tag freigestellt, mit dem Hinweis er solle zum Arzt und sich einen gelben Schein holen, da er nicht mehr in der Abteilung eingesetzt werden kann (aus Sicherheitsgründen). Der AG will die Freistellung nicht bezahlen, da der AN, aufgrund seiner Einschränkungen, den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. In anderen Abteilungen kann er Ihn auch nicht einsetzen.

  • Unbezahlte Freistellung ?
  • Soll der MA trotzdem zur Arbeit erscheinen und seinen Willen zeigen oder wirklich zum Arzt gehen ?
  • Was kann man für den MA tun ? (Wir sind nicht Tarifgebunden.)

Danke für Hinweise.

824011

Community-Antworten (11)

K
kratzbürste

17.05.2019 um 19:27 Uhr

Der Kollege sollte beides tun.

Als BR könnt ihr ja erst einmal mit dem AG das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall diskutieren. Und macht Vorschläge, welche Möglichkeiten ihr seht.

AM
alter Mann

17.05.2019 um 22:10 Uhr

Vor allem sollte sich der Kollege schnellstmöglich und fundiert beraten lassen. Das Integrationsamt wäre zuständig und hilfreich, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt oder droht, kann aber hoffentlich auch Tipps zur rechtlichen Situation geben.

§
§§Reiter

20.05.2019 um 11:46 Uhr

Der AG macht ja erstmal nix falsch, wenn er sagt: "Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, geh bitte zum Arzt und hol Dir eine AU." Einfach bezahlt freistellen geht natürlich nicht, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Krankheitsfall auch attestiert sein und dafür gibt's den "gelben Schein".

Wenn der Kollege aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seiner Abteilung arbeiten kann, sollte er auf jeden Fall der Arbeit fern bleiben. Wenn er nur um seinen Willen zu zeigen sich und/oder andere gefährdet, ist niemandem geholfen!

Dann solltet Ihr evtl. ein BEM durchführen und prüfen: Was wäre nötig um den Kollegen wieder in seine Abteilung zu integrieren? Wird das überhaupt möglich sein? Wie ist die Prognose? Was wäre nötig um den Kollegen in einer anderen Abteilung zu beschäftigen? (Umschulung oder so) Und natürlich, wie der alte Mann schon schreibt, das Integrationsamt ins Boot holen: GdB? früherer Renteneintritt? usw. usw.

P
Pjöööng

20.05.2019 um 12:15 Uhr

Zitat (§§Reiter): "Einfach bezahlt freistellen geht natürlich nicht, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Krankheitsfall auch attestiert sein und dafür gibt's den gelben Schein."

Der Arbeitgeber darf durchaus auch ohne Vorlage des ärztlichen Zeugnisses Lohnfortzahlung leisten.

"Wenn der Kollege aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seiner Abteilung arbeiten kann, sollte er auf jeden Fall der Arbeit fern bleiben. Wenn er nur um seinen Willen zu zeigen sich und/oder andere gefährdet, ist niemandem geholfen!"

Das halte ich für einen brandgefährlichen Rat! Laut Fragesteller hat das WAZ lediglich festgestellt, dass der Mitarbeiter "nicht mehr zu 100% in der Abteilung arbeiten" könne. Nach Ansicht des Arbeitgebers kann der Mitarbeiter aber wohl 80% seiner vertraglich geschuldeten Arbeitszeit in der Abteilung arbeiten. Warum nicht z.B. 90% der Zeit? Warum nicht 5 Tage die Woche mit einer zusätzlichen Pausenregelung? Warum sollte der Mitarbeiter hier im vorauseilendem Gehorsam auf seine Ansprüche verzichten? Warum sollte hier nicht der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, zu prüfen wie der Mitarbeiter vertragsgemäß beschäftigt werden kann?

Richtig wäre wohl, dass der Mitarbeiter beim Arbeitgeber aufschlägt, seine Arbeitskraft anbietet und den Arbeitgeber auf die bestehenden Einschränkungen hinweist. Es ist dann erstmal am Arbeitgeber zu prüfen, wie der Mitarbeiter vertragsgemäß beschäftigt werden kann.

§
§§Reiter

20.05.2019 um 15:10 Uhr

Zitat von Pjöööng: "Das halte ich für einen brandgefährlichen Rat! Laut Fragesteller hat das WAZ lediglich festgestellt, dass der Mitarbeiter "nicht mehr zu 100% in der Abteilung arbeiten" könne. Nach Ansicht des Arbeitgebers kann der Mitarbeiter aber wohl 80% seiner vertraglich geschuldeten Arbeitszeit in der Abteilung arbeiten."

Woher nimmst Du das Pjöööng? Laut Fragesteller ist der Arbeitgeber der Ansicht, dass der Mitarbeiter "nicht mehr in der Abteilung eingesetzt werden kann (aus Sicherheitsgründen)." Und eben nicht 80% oder 90% seiner vertraglich geschuldeten Arbeitszeit in der Abteilung arbeiten kann. Das wäre eine völlig andere Situation und hätte auch zu einer völlig anderen Antwort meinerseits geführt.

P
Pjöööng

20.05.2019 um 15:23 Uhr

"Woher nimmst Du das Pjöööng?"

Du wirst es nicht glauben: Aus engelmanns Beitrag.

§
§§Reiter

20.05.2019 um 18:05 Uhr

Zitat von Pjöööng:

"Du wirst es nicht glauben: Aus engelmanns Beitrag"

Ok, dass glaube ich wirklich nicht. Da steht nämlich mit keinem Wort, dass der Kollege noch zu 80% in seiner Abteilung eingesetzt werden kann. Aber genau wissen wir es natürlich nicht, darum hat es keinen Sinn darüber zu streiten.

P
Pjöööng

20.05.2019 um 18:34 Uhr

Ich gehe von einer Fünftagewoche aus, Und wenn ihn der Arbeitgeber einen Tag freistellen will, will er ihn offensichtlich noch zu 80% beschäftigen.

§
§§Reiter

20.05.2019 um 19:06 Uhr

Ach so. Ich verstehe das so, dass der AG ihn nur einen einzigen Tag freistellen will, damit er zum Arzt gehen kann um den "gelben Schein" zu holen. Aber das kann wohl nur Engelmann aufklären.

E
Engelmann

22.05.2019 um 11:32 Uhr

Nur keinen Streit bitte ! Von Prozenten steht nicht in dem Gutachten, aber es ist sicherlich so, dass er nicht mehr alle Arbeiten zu 100% machen kann. Nur von dem AG wird gar nicht erst über andere Alternativen nachgedacht, da er nur im Kopf hat, wie er denn MA los bekommt. Daher auch das Druckmittel entweder zum Arzt (mit Lohnfortzahlung) oder Freistellung unbezahlt.

Ist so eine unbezahlte Freistellung rechtlich erlaubt, obwohl der MA eventuell andere leichtere Arbeiten machen könnte ? (Wenn der AG will!)

Der Ma hat sich jetzt einen gelben Schein geholt und wird sich beim Integrationsamt melden. Das WAZ wird auch noch mit ins Boot geholt.

So eine Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit kann man doch bei einem Arzt seiner Wahl machen oder muss man zum WAZ ?

P
Pjöööng

22.05.2019 um 13:36 Uhr

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen hat. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllt, so kann das Gründe im Verhalten (er kann, will aber nicht) des Arbeitnehmers oder in seiner Person (er will, kann aber nicht) haben. Hier liegen wohl personenbedingte Gründe vor. Will der Arbeitgeber aus personenbedingten Gründen kündigen, so hat er drei Stufen zu beachten:

  1. Es muss eine negative Prognose vorliegen. Das heißt dass auf Grund der vorhandenen Fakten davon auszugehen ist, dass die Gründe nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden.
  2. Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegen. Das erscheint hier zweifelhaft.
  3. Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Diese dürfte hier auch noch zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgehen.

Da eine Kündigung hier nur schwerlich durchsetzbar erscheint sollte der Arbeitgeber vernünftigerweise über eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nachdenken.

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