Erstellt am 19.10.2007 um 08:58 Uhr von carrie
hallo
§ 87 Abs.1 Nr.6 (Technische Überwachungseinrichtungen), will der AG z.B. Kameras aufstellen, braucht er die Zustimmung des Betriebsrats.
Von diesen Richtlinien habe ich allerdings auch noch nie etwas gehört!
Erstellt am 19.10.2007 um 09:00 Uhr von Kölner
@Nenyah
Tach :-)
Versicherungsrechtliche Richtlinien wären mir geläufig...
Erstellt am 19.10.2007 um 12:19 Uhr von rockzero
Datenschutzgesetz §6b
Sobald eine Aufzeichnung mit Auswertungsziel gegeben ist, d. h. eine Erhebung und Weiterverarbeitung der Aufzeichnungen erfolgt, ist von der Anwendbarkeit des BDSG auszugehen und es müssen die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden, d. h. es ist auf jeden Fall ein sichtbarer Hinweis zu geben auf die Tatsache der Videoüberwachung und damit verbundene Folgeaktivitäten, z. B. Aufzeichnung zu Kontorllzwecken.
Erstellt am 19.10.2007 um 20:56 Uhr von Der alte Heini
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen.
Ausführliches findest Du unter:
www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108