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Kameras im Unternehmen

N
Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situation, in unserm Unternehmen gibt es auch eine Lager, Versand Annahmestelle für die Materialien. Diese Abteilung umfasst ca. 50 MA. Nach neuen gesetzlichen Richtlinien (welche ich auch noch nicht kenne) werden jetzt dort etliche Kameras aufgestellt. Meine Frage ist nun, hätte dieses nicht trotz Richtlinien erst durch die Sitzung gehen bzw. ein Unternehmensbedingtes Regelwerk dazu erstellt werden müssen? Vielen Dank

7.44004

Community-Antworten (4)

C
carrie

19.10.2007 um 10:58 Uhr

hallo § 87 Abs.1 Nr.6 (Technische Überwachungseinrichtungen), will der AG z.B. Kameras aufstellen, braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Von diesen Richtlinien habe ich allerdings auch noch nie etwas gehört!

K
Kölner

19.10.2007 um 11:00 Uhr

@Nenyah Tach :-) Versicherungsrechtliche Richtlinien wären mir geläufig...

R
rockzero

19.10.2007 um 14:19 Uhr

Datenschutzgesetz §6b

Sobald eine Aufzeichnung mit Auswertungsziel gegeben ist, d. h. eine Erhebung und Weiterverarbeitung der Aufzeichnungen erfolgt, ist von der Anwendbarkeit des BDSG auszugehen und es müssen die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden, d. h. es ist auf jeden Fall ein sichtbarer Hinweis zu geben auf die Tatsache der Videoüberwachung und damit verbundene Folgeaktivitäten, z. B. Aufzeichnung zu Kontorllzwecken.

DAH
Der alte Heini

19.10.2007 um 22:56 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Ausführliches findest Du unter: www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108

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