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Abmahnung mit Betriebbuße

M
Miro
Jan 2018 bearbeitet

AG hat bei Abmahnung gleichzeitig freiwillige Zulage gestrichen. Ist das dann mitbestimmungs pflichtig und darfe er das Verhalten somit zweimal "bestrafen" Ich habe dem GL versucht zur klären wenn freiwillige zulage gegeben hat ist Sie dann Lohnbestandteil und da muss er uns mitbestimmen lassen.Er glaubt mir das nicht... und ich möchte ihm verklickern das er Abmahnung stehen läst aber die Leuten kein Geld nimmt. Gruß Miro

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Community-Antworten (3)

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ego112

18.10.2007 um 21:58 Uhr

Dazu müsste man schon mehr Wissen. Z.B. wie die Zulage entstanden ist usw. Ansonsten: No Way, Shit happens.

M
Miro

18.10.2007 um 22:03 Uhr

Zulage hat AG als Anerkennung für gute Leistung gegeben ... diese Zulage kriegen nicht alle MA und nicht alle gleich hoch. Ich wurde auch gerne wissen aob er wenn er Abmahnung ausspricht gleichzeitig Geld nehmen kann (ofters habe ich gelesen wenn er Abmahnt kann nicht gleizeitig Kündigen...) :-)

P
pirat

18.10.2007 um 22:22 Uhr

@Miro

.......der Arbeitgeber nach der BAG-Rechtsprechung ein Wahlrecht haben (vgl. BAG v. 30.1.1979, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße ). Das heißt, er soll wählen können, ob er eine mitbestimmungsfreie Abmahnung ausspricht oder eine mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße verhängt. Wenn der AG ein Wahlrecht hat bedeutet doch im Umkehrschluß er kann nicht beides haben, oder??? Existiert eine mitbestimmungpflichtige Bußordnung bei euch?

nachzulesen hier.... http://www.betriebsraete.de/security/praxis/arebeitsrecht-a-z/arbeitsrecht-a-z-a/abmahnung/abmahnung-betriebsbusse.html

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