BR-Mitgliedschaft
Hallo,
bei uns wird ein Unternehmen aus dem gemeinsamen Betrieb ausgegliedert. Der Betriebsrat des alten gemeinsamen Betriebs hat also ein Übergangsmandat. Was ist aber mit den BR Mitgliedern die aus dem ausgegliederten Unternehmen stammen? Sind die noch bis zum Ende des Übergangsmandats BR Mitglied oder endet deren Mitgliedschaft bereits mit der Umsetzung der Massnahme?
Community-Antworten (1)
16.05.2019 um 14:01 Uhr
"Was ist aber mit den BR Mitgliedern die aus dem ausgegliederten Unternehmen stammen?"
Da der BR das Übergangsmandat wahrnimmt, sehe ich keinen Grund, BRM aus dem Einen oder dem anderen Teil unterschiedlich zu "behandeln".
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