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Kann ein Betriebsratsvorsitzenden abgewählt werden?

B
Blume
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie kann man einen Betriebsratvorsitzenden abwählen. Was müssen wir tun?

4.65304

Community-Antworten (4)

S
Sternburg

17.10.2007 um 17:57 Uhr

Zitat aus Fitting: "Ferner können der Vors. und/oder stellvertr. Vors. jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des BR aus ihrem Amt abberufen werden. Sie verlieren damit dieses Amt, bleiben jedoch Mitgl. des BR. Ein besonderer Grund für die Abberufung braucht nicht vorzuliegen."

Setzt den Punkt auf die Tagesordnung für die nächste BR-Sitzung und fertig. Der nächste Punkt sollte dann allerdings auch unbedingt die Neuwahl des Vorsitzenden und ggf. des Stellvertreters sein.

R
redbull

17.10.2007 um 21:45 Uhr

@Sternburg

sag mal wo steht denn das da? Welcen Fiiting hast Du und in welchem Kapitel hast Du das gefunden?

Danke

P
pirat

17.10.2007 um 22:27 Uhr

@Blume, Antwort 7 Erstellt am 20.08.2006 - 07:35 Uhr von Kölner 32155

Zitat aus dem roten Buch, dem Däubler (wie gesagt: dickes rotes Buch, 10. Auflage): "Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (BAG 26. 1. 92, AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; Richardi-Thüsing, Rn. 28; ErfK-Eisemann, Rn. 3; Fitting, Rn. 20; GK-Raab, Rn. 26; HSWG, Rn. 33). Nach der Abberufung hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen. Betroffene sind beim Beschluss über die Abberufung stimmberechtigt (GK-Raab, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 30). Hierfür gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR (vgl. Rn. 7 ff.). "

manchmal hilft suchen..

B
betriebsratten

18.10.2007 um 11:06 Uhr

Irgendwann hab ichs mal dicke auf eine Frage, die alle 20 Fragen wiederkehrt, jedesmal die selben Antworten zu geben.

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