Massenentlassungen
Unsere Zweigniederlassung mit 20 Beschäftigten soll zum ende des Jahres aus Kostengründen geschlossen werden. Der Betreibsrat hat beschlossen den Mitarbeitern zu kündigen. Fragen: Ist der Betriebsrat zu diesen Kündigungen berechtigt? Nach welchen § ist er dazu berechtigt?
Community-Antworten (7)
16.10.2007 um 10:48 Uhr
Ein Betriebsrat KANN NICHT KÜNDIGEN! Er kann nur Kundigungen des Arbeitgebers beurteilen und Zustimmen, ablehnen oder die Frist verstreichen lassen...mal so ganz grob.
16.10.2007 um 10:48 Uhr
Hoppla! Da hast Du hoffentlich was falsch verstanden.
Natürlich kann der BR niemandem kündigen - das kann nur der Arbeitgeber. Allerdings muss der Arbeitgeber den BR dazu anhören; der BR kann seine Bedenken äußern.
§ 102 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
16.10.2007 um 10:53 Uhr
Ich habe es schon Verstanden, Vielen Dank. Nur scheinbar hab ich es nicht korrekt formuliert. Selbstverständlich kündigt der Arbeitgeber.
Meine Fragen bleiben trotzdem nach welchen § ist der AG dazu berechtigt. Bzw. wo sind die Quellen zum Nachforschen?
16.10.2007 um 10:56 Uhr
Demihi; der Betriebsrat kann nicht kündigen. Er kann einen Sozialplan/Interessensausgleich mit dem AG erstellen. Dazu müsst Ihr aber wenigstens 21 wahlberechtigte Mitarbeiter haben (im gesamten Betrieb). Schau Dir mal die §§ 111, 112 BetrVG an. Interessant für Euch könnte dann auch der § 17 KschG werden.
16.10.2007 um 10:59 Uhr
"Meine Fragen bleiben trotzdem nach welchen § ist der AG dazu berechtigt."
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, und natürlich können Verträge gekündigt werden.
Verschiedene Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen findet man u.a. in der Wikipedia -> http://de.wikipedia.org/wiki/Beendigung_eines_Arbeitsverh%C3%A4ltnisses
16.10.2007 um 11:04 Uhr
Vielen Dank für Eure Hilfe, denke ich bin jetzt ein Bißchen schlauer!
16.10.2007 um 14:18 Uhr
@lotte
seit der BetrVG-Reform brauchen wir doch nur noch 21 Wahlberechtigte im gesamten Unternehmen..... aber das meintest Du sicher :-)
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