Erstellt am 16.10.2007 um 08:48 Uhr von betriebsratten
Ein Betriebsrat KANN NICHT KÜNDIGEN!
Er kann nur Kundigungen des Arbeitgebers beurteilen und Zustimmen, ablehnen oder die Frist verstreichen lassen...mal so ganz grob.
Erstellt am 16.10.2007 um 08:48 Uhr von Sternburg
Hoppla!
Da hast Du hoffentlich was falsch verstanden.
Natürlich kann der BR niemandem kündigen - das kann nur der Arbeitgeber.
Allerdings muss der Arbeitgeber den BR dazu anhören; der BR kann seine Bedenken äußern.
§ 102 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
Erstellt am 16.10.2007 um 08:53 Uhr von Demihi
Ich habe es schon Verstanden, Vielen Dank. Nur scheinbar hab ich es nicht korrekt formuliert. Selbstverständlich kündigt der Arbeitgeber.
Meine Fragen bleiben trotzdem nach welchen § ist der AG dazu berechtigt.
Bzw. wo sind die Quellen zum Nachforschen?
Erstellt am 16.10.2007 um 08:56 Uhr von Lotte
Demihi;
der Betriebsrat kann nicht kündigen. Er kann einen Sozialplan/Interessensausgleich mit dem AG erstellen. Dazu müsst Ihr aber wenigstens 21 wahlberechtigte Mitarbeiter haben (im gesamten Betrieb). Schau Dir mal die §§ 111, 112 BetrVG an. Interessant für Euch könnte dann auch der § 17 KschG werden.
Erstellt am 16.10.2007 um 08:59 Uhr von Sternburg
"Meine Fragen bleiben trotzdem nach welchen § ist der AG dazu berechtigt."
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, und natürlich können Verträge gekündigt werden.
Verschiedene Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen findet man u.a. in der Wikipedia -> http://de.wikipedia.org/wiki/Beendigung_eines_Arbeitsverh%C3%A4ltnisses
Erstellt am 16.10.2007 um 09:04 Uhr von Demihi
Vielen Dank für Eure Hilfe, denke ich bin jetzt ein Bißchen schlauer!
Erstellt am 16.10.2007 um 12:18 Uhr von paula
@lotte
seit der BetrVG-Reform brauchen wir doch nur noch 21 Wahlberechtigte im gesamten Unternehmen..... aber das meintest Du sicher :-)