Unsere Zweigniederlassung mit 20 Beschäftigten soll zum ende des Jahres aus Kostengründen geschlossen werden. Der Betreibsrat hat beschlossen den Mitarbeitern zu kündigen.
Fragen:
Ist der Betriebsrat zu diesen Kündigungen berechtigt?
Nach welchen § ist er dazu berechtigt?