Erstellt am 18.05.2006 um 09:54 Uhr von tramdriver
Zuallererst muss der BR beteiligt werden. Holt euch schleunigst einen Anwalt!
Erstellt am 18.05.2006 um 09:57 Uhr von viktor
Da müsst Ihr Euich den § 13 Abs 2 Nr. 1 BetrVG zu Gemüte ziehen.
Wenn Du sagst, es sei gerade gewählt worden, sind wohl noch keine 24 Monate vorbei (?)
Erstellt am 18.05.2006 um 10:01 Uhr von DocPille
§13 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der
regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um
fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
wie victor schreibt,keine 24monate,keine neuwahl,es bleibt so wie es ist
Erstellt am 18.05.2006 um 10:25 Uhr von aristos
Das Problem soll vorerst nicht die Besetzung des Betriebsrates sein.
Er bleibt für zwei Jahre in Amt. siehe DocPille
Wenn Massenentlassungen vorstehen, muß vom Arbeitgeber der Wirtschaftsausschuß über die Änderungen (Betriebsänderung gemäß §111, oder §112 BetrVG) Wenn dies festgestellt ist einen Intressenausgleich und einen Sozialplan verhandeln. Gewerkschaft Informieren und beratung hollen.
Wie gesagt dies muß ja geprüft werden was für eine Änderung vorsteht.
Erstellt am 18.05.2006 um 17:39 Uhr von Tom
"...mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist..."
Wie ist es aber wenn in einem Betrieb mit z.B. 120 Mitarbeitern dem ja zum Zeitpunkt der Wahl 7 BRs zustehen, z.B. 21 Mitarbeiter entlassen werden?? Neuwahl?
Das ist kein konkreter Fall interessiert mich aber mal! Danke!
Erstellt am 19.05.2006 um 06:40 Uhr von Willy Wichtig
Wir haben den Fall das von 150 Personen 60 entlassen werden sollen.
Ich lese aus dem §13 das erst einmal der 7er BR bestehen bleibt, aber nach 24monatiger Amtszeit ein neuer BR gewählt wird.
WW
Erstellt am 19.05.2006 um 13:50 Uhr von DocPille
Nein ihr braucht in dem Fall nicht neu wählen:
§13 sagt mit ablauf 24monate... um die Hälfte,mindestens aber um 50
gestiegen oder gesunken
um eine neuwahl einzuleiten müssen beide Voraussetzungen gegeben sein.
D.h.:bei euch sind 60entlassen,sind zwar mehr als 50,aber es ist nicht die hälfte(75)
also keine neuwahl.Unerheblich ist hier auch ob die Veränderung zu einer
änderung der BR-Mitgliederzahl führen würde.