Erstellt am 14.05.2019 um 12:39 Uhr von takkus
Also so aus dem Bauch raus würde ich sagen es ist kein Hausfriedensbruch. Allerdings könnte es vermutlich ratsam sein, sich beim entsprechenden Arbeitgeber rechtzeitig anzumelden.
Erstellt am 14.05.2019 um 15:42 Uhr von Pjöööng
Huasfriedensbruch setzt ja voraus dass der Verfügungsberechtigte Dir den Zutritt nicht gestattet und dies auch für Dich erkennbar ist. Solange Du also nicht über den Zaun kletterst, oder durch ein Oberlicht einsteigst, sondern wie ein normaler Mensch klingelst und darum bittest eingelassen zu werden und gg. nach Aufforderung auch das Gelände wieder verlässt, ist das mit Sicherheit kein Hausfriedensbruch.
Allerdings darf Dein Kollege Dich auch nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers einlassen um Dich etwas herumzuführen.