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befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert

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Peterle
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber einem Kollegen frei geben, wenn er zum Arbeitsamt gehen will, weil sein befristeter Vertrag nicht verlängert wird?

4.77006

Community-Antworten (6)

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carrie

15.10.2007 um 21:22 Uhr

Hallo Ich würde mal sagen dass das Arbeitsamt auch extra für Berufstätige längere Öffnungszeiten hat und deshalb der AG für sowas nicht frei geben wird. Zumindest denk ich mal dass das ein Argument von ihm sein könnte, einfach mal probieren, fragen kostet ja nichts.

H
hexelein

15.10.2007 um 22:03 Uhr

Ich denke auch eher "nein" und zwar gibts so eine Regelung bei gekündigten MA. Aber der Befristete Vertrag verpflichtet den AG zu nichts in der Hinsicht. Leider

I
Immie

15.10.2007 um 22:12 Uhr

@Peterle §629 BGB Freizeit zur Stellungssuche

P
pirat

15.10.2007 um 22:16 Uhr

@Peterle, das habe ich gefunden....

Anspruch auf Freistellung entsteht bei Stellensuche .... mit Auslauffrist, einem befristeten Arbeitsverhältnis, bei Auszubildenden und Teilzeitkräften. Der Anspruch ist mindestens 2 Tage vor der Freistellung vom Arbeitnehmer zu beantragen. Zur Stellensuche zählen Vorstellungsgespräche, Informationsgespräche beim Arbeitsamt oder einer Jobvermittlung und Eignungstests und Untersuchungen. Eine Anrechnung auf noch nicht genommenen Urlaub ist nicht gestattet. Die Freistellung ist vom Arbeitgeber zu genehmigen, kann aber nicht verweigert werden.

http://www.arbeitsratgeber.com/freistellung_0255.html

M
Marcus

16.10.2007 um 00:20 Uhr

Peterle,

sorry für diese geballte Fachkompetenz!

Schau mal ins SGB III:

"§ 2 Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit (1) (...)

(2) Die Arbeitgeber haben bei ihren Entscheidungen verantwortungsvoll deren Auswirkungen auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer und von Arbeitslosen und damit die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsförderung einzubeziehen. Sie sollen dabei insbesondere

  1. (...)
  2. (...)
  3. Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 37b bei der Agentur für Arbeit informieren, SIE HIERZU FREISTELLEN und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen. (3) (...) (4) (...) (5) (...)"

Also: Ohne "wenn" und "aber": JA!

JS
Jack Sparrow

16.10.2007 um 11:31 Uhr

@Marcus Geht das jetzt schon wieder los?

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