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Feiertagsvergütung

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Cassiopeia77
Mai 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir bekommen unsere Feiertage nur bezahlt, wenn wir in der Woche des Feiertags einen zusätzlichen freien Tag erhalten. Es ist nach Aussage unserer Marktleitung aber nicht möglich jedem Mitarbeiter einen extra Tag zu genehmigen. Er meint er müßte uns laut Gesetz nur 50 % der Feiertage bezahlen. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (3)

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Kjarrigan

13.05.2019 um 18:01 Uhr

Nein, das mit dxen 50 % ist nicht korrekt. Ich vermute, dass ihr eine 5 Tage Woche habt, die aber auf 6 Tage Mo - Sa verteilt wird. Der AG muss einen Dienstplan für jeden Ma erstellen und auch die freien TAge (rollierend) eintragen. Wenn ein Diensttag auf einen Feiertag fällt ist der halt zu vergüten auch wenn ihr noch einen regülaren freien Tag in der Woche habt. Der AG kann nicht jemanden so einteilen, dass jeder (oder die Mehrzahl) "Freie" Tag und der Feiertag zusammen fallen.

N
nicoline

13.05.2019 um 18:18 Uhr

Cassiopeia77 wir bekommen unsere Feiertage nur bezahlt, wenn wir in der Woche des Feiertags einen zusätzlichen freien Tag erhalten. Das hört sich zwar zunächst mal komisch an, ist aber korrekt. Anspruch auf Feiertagsvergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat man nur, wenn der Feiertag der Grund ist, warum die Arbeit ausfällt. Wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem man wegen des Dienstplans sowieso frei hat, muss man tatsächlich an den restlichen Tagen, trotz Feiertag, sein Wochensoll erfüllen. Ein Tarifvertrag kann das anders regeln!

Er meint er müßte uns laut Gesetz nur 50 % der Feiertage bezahlen. Dann soll er euch doch mal zeigen, wo das steht!

E
Erbsenzähler

14.05.2019 um 08:52 Uhr

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