Wahlanfechtung
Hallo Zusammen,
vor drei wochen wurde bei uns ein Wahlvorstand gewählt,nun hat unser Geschäftsführer die wahl angefochten weil er der meinung ist das der Gewerkschaftsvorsitzende die wahl nicht korrekt durchgeführt hat. Bei uns in der Firma gab es eine Unterschriftsaktion von seiten des Geschäftsführers,alle sollten Unterschreiben damit er vor Gerricht einen Beweis hat das die wahl nicht korrekt abgelaufen ist.Die Verhandlung ist am 17.10 aber am 16.10 gibt es bei uns eine Neuwahl von seiten des Chefs , jetzt wollte ich fragen ob man nicht erst die Verhandlung abwarten sollte bis man eine Neuwahl macht.
Community-Antworten (14)
13.10.2007 um 18:51 Uhr
wie? Neuwahl vom Chef????? Bin gerade etwas verwirrt....
13.10.2007 um 18:59 Uhr
fpstyler, möglich ist alles sogar das der Chef, Leute fragt die es gar nicht Beurteilen können... Habt ihr einen draht zur GEW ? Dann bitte nutzen... ansonsten mehr Fleisch an die knochen, meine Kristallkugel ist grade mal wieder Beschlagen :-))
13.10.2007 um 21:18 Uhr
Nochmal von vorne. Wie kann eine Wahl durchgeführt werden, wenn der Wahlvorstand erst vor drei Wochen gewählt(?) wurde? Schon mal was von gesetzlichen Fristen gehört? Unter diesen Umständen wäre die Wahl von Anfang an nichtig!
So, und dann gibt es also eine (andere?) Wahl, die der Chef organisiert? Wo sind wir hier eigentlich?
13.10.2007 um 21:25 Uhr
@fpstyler, da wird wohl ein Richter das letzte Wort "verkünden" und somit das erste, wenn es um einen Neustart der Wahl geht!
Aber ich hab eher den Eindruck, dass du da einiges durcheinander bringst!
13.10.2007 um 21:55 Uhr
Abakus, würde die Wahl gem. §14a Abs.1 BetrVG durchgeführt, könnten die Fristen eingehalten sein.
14.10.2007 um 05:41 Uhr
Ja wer wurde denn vor drei Wochen gewählt, der Wahlvorstand oder der Betriebsrat.
Ist mir ganz neu, dass ein Chef eine Wahl einleiten kann um einen neuen Wahlvorstand zu wählen.
fpstyler willst du uns auf den Arm nehmen? Wieso sammelt euer Chef Unterschriften und lässt euch unterschreiben ich denke mir, dass keiner von euch weiß wie eine Wahl korrekt durchgeführt werden muss, also könnt ihr doch nicht beurteilen ob alles richtig war oder nicht.Also entweder du willst uns vergageiern oder euerm Chef fehlt ein Schräubchen im Oberstübchen.
14.10.2007 um 10:49 Uhr
Also vor drei wochen wurde ein Wahlvorstand gewählt zum ersten mal bei uns. Auf der Einladung zur Wahlversammlung steht nicht der Chef sondern seine besten Mitarbeiter den er vertraut.Die Unterschriften sind dazu da damit er den Beweis vor Gericht hat das die erste Wahl falsch abgelaufen ist. Bei uns im Betrieb sind wir 120 Man,80 davon haben Unterschrieben. Also müsste man ja erst die Verhandlung abwarten bis man eine Neuwahl?
14.10.2007 um 16:29 Uhr
Also, wenn ich dein Problem richtig verstehe, hat die Gewerkschaft die Wahl eines Wahlvorstandes eingeleitet. Das ist in Ordnung so. Der Wahlvorstand aus 3 Mitgliedern muß in einer Betriebsversammlung gewählt werden, und zwar von den bei dieser versammlung anwesenden Mitarbeitern. Ich denke, da wärs günstig, wenn es dazu eine Anwesenheitsliste gibt, die Ihr dem Gericht vorlegen Könnt.-Nicht dem AG! Und die Mitglieder des gewählten Wahlvorstands müssen anwesend gewesen sein. Kann mir nicht vorstellen, daß dann was schiefgehn kann. Denke, das sind Ausbremsmanöver des AG - viel Standfestigkeit und Geschick und laßt die Verhandlung gelassen auf euch zukommen. Und vielleicht noch Aktennotiz von allen gesprächen. Der AG macht sich nämlich strafbar, wenn er Wahlen nach BetrVG behindert.
14.10.2007 um 17:22 Uhr
Hallo Hexelein, am Mittwoch wird ja eine neuer Wahlvorstand gewählt ohne das einer von der Gewerkschaft dabei ist und die Wahl wird geheim gewählt also mit stimmzettel und so.Ich dachte eine Wahl des Wahlvorstandes wird Öffentlich gewählt ohne stimmzettel?
14.10.2007 um 17:38 Uhr
Ich wüßte schon gerne, was bei der ersten Wahl des Wahlvorstandes falsch gemacht worden sein soll, die vom "Gewerkschaftsvorsitzenden" organisiert wurde.
14.10.2007 um 18:26 Uhr
Also drei leute habe sich für den Wahlvorstand bereitgestellt, der Gewerkschaftsvorsitzende fragte dann wer gegen diese drei leute ist, 46 von 97 haben die Hand gehoben das sie dagegen sind.Dann sagte er 51 sind dafür wir haben ein Wahlvorstand,er fragte aber nicht wer dafür ist weil einige auch neutral sein wollten.Deshalb hat der Chef die wahl angefochten.
14.10.2007 um 19:21 Uhr
Mir sträuben sich die hexenhaare! So was von Wahlvorgang und das unter Leitung von "Gewerkschaftsvorsitzendem"... Tut mir leid, aber die seh ich wirklich als anfechtbar an. Aber nun habt ihr eben den Salat und egal wer dann im nächsten Wahlverfahren Wahlvorstand wird, worauf es doch ankommt, wird eine unanfechtbare Wahl von BRäten sein. Wenn das klappt, gewinnen alle.
16.10.2007 um 22:59 Uhr
Wenn der Wahlvorstand in einer Wahlversammlung „en bloc“ gewählt wurde, dürfte das in Ordnung sein. Somit dürfte der im Beisein des Gewerkschaftssekretärs gewählte Wahlvorstand rechtens sein.
Auch dann, wenn sich Hexenhaare streuben.
18.10.2007 um 01:34 Uhr
Alter heini, nicht en bloc sondern die Stimmenauszählung : 46 von97 gegen und sonst nichts- was ist mit Enthaltungen? Die ja-Stimmen sind doch wohl nicht definiert worden. Oder hab ich umsonst Sorge um meine Frisur? Will ja keinem zu nahe treten. Aber der neu angesetzte Wahlgang zeigt doch, daß ich mit der Irritation nicht alleine stehe. Was hätten sonst die AN davon, das ganze noch mal aufzurollen?
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