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Umgruppierung oder Jobwechsel oder Aufgabenwechsel

P
paulinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Gremium herrscht zu folgender Sache eine gewisse Unsicherheit

Arbeitnehmer bekommt zusätzliche Aufgaben und Verantwortung übertragen, nennt sich glaube ich Jobenrichment.

Die ursprüngliche Tätigkeit führt er weiterhin durch.

Ist diese Übertragung von zusätzlichen Aufgaben Mitbestimmungspflichtig?

Ich hoffe ich bekomme einige Antworten

Viele Grüße

Paulinchen

5.03203

Community-Antworten (3)

C
carrie

12.10.2007 um 11:03 Uhr

Hallo Als Versetzung zählt auch die ausdrückliche oder "schleichende" Erweiterung oder Verkürzung des bisherigen Aufgabenbereichs. Sprich: Zusätzliche Aufgaben die der AN zusammen mit der alten Tätigkeit ausüben soll! (Kuhn/Zimmermann, AIB 2000,380 ff.) Also Mitbestimmungspflichtig

E
ego112

12.10.2007 um 11:19 Uhr

Erst einmal ist zu prüfen, ob eine Versetzung vorliegt. Ich gehe da nicht so konform mit carrie. Ansonsten ist es, das Direktionsrecht des AG.

C
carrie

12.10.2007 um 11:54 Uhr

Das ist so nachzulesen im "Christian Schoof-Betriebsrats Praxis von A-Z", 8. Auflage Seite 1543-1544, dort wird genau beschrieben was als Versetzung zu sehen ist und was nicht.

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