Umgruppierung oder Jobwechsel oder Aufgabenwechsel
Hallo,
in unserem Gremium herrscht zu folgender Sache eine gewisse Unsicherheit
Arbeitnehmer bekommt zusätzliche Aufgaben und Verantwortung übertragen, nennt sich glaube ich Jobenrichment.
Die ursprüngliche Tätigkeit führt er weiterhin durch.
Ist diese Übertragung von zusätzlichen Aufgaben Mitbestimmungspflichtig?
Ich hoffe ich bekomme einige Antworten
Viele Grüße
Paulinchen
Community-Antworten (3)
12.10.2007 um 11:03 Uhr
Hallo Als Versetzung zählt auch die ausdrückliche oder "schleichende" Erweiterung oder Verkürzung des bisherigen Aufgabenbereichs. Sprich: Zusätzliche Aufgaben die der AN zusammen mit der alten Tätigkeit ausüben soll! (Kuhn/Zimmermann, AIB 2000,380 ff.) Also Mitbestimmungspflichtig
12.10.2007 um 11:19 Uhr
Erst einmal ist zu prüfen, ob eine Versetzung vorliegt. Ich gehe da nicht so konform mit carrie. Ansonsten ist es, das Direktionsrecht des AG.
12.10.2007 um 11:54 Uhr
Das ist so nachzulesen im "Christian Schoof-Betriebsrats Praxis von A-Z", 8. Auflage Seite 1543-1544, dort wird genau beschrieben was als Versetzung zu sehen ist und was nicht.
Verwandte Themen
Lehrgang bezahlen bei Jobwechsel
ÄlterHallo zusammen, bei uns in der BR Runde ist die Frage aufgekommen ob ein Br Mitglied bei einen Jobwechsel aus Persönlichen Gründen durch Umzug z.B. einen kurz zuvor gemachten BR Lehrgang selbst bezah
BR widerspricht AG trotz Widerspruch führt durch.
ÄlterHallo Kolleginen/en Ich habe frage wer gibt richtiege antwort zu Versetzung und Umgruppierung AG Stellte antrag zu Versetzung und Umgruppierung BR Wiederspricht die Versetzung und Umgruppierung
Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag Sachgrund Umgruppierung
ÄlterHallo, eine Kollegin ist Anfang des Jahres befristet als Soz.Pädagogin eingestellt worden (01.03.-30.09.2011). Einen Sachgrund gibt es, ist aber im Vertrag nicht benannt. Nun (im Sept.) wurde der K
Kündigungsfrist bei Änderungsverträgen
ÄlterWas sagt Ihr dazu: Bei einer Änderungskündigung gelten meiner Ansicht nach auch die Kündigungsfristen. Ein MA hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Der AG will eine Umgruppierung nach unten. Gilt fü
Zustimmungsverweigerung zur Umgruppierung
ÄlterHallo, wir haben im BR einer Umgruppierung ener Kollegin nach §99 Abs.2 Ziff1+4 nach BetrVG wegen Tariflichen Reglungen wiedersprochen. Begründet auf benachteiligung ihrer Person ohne das dies aus be