W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eigene fristgerechte Kündigung wg. Krankheit während Probezeit - ALG1 Sperre?

B
bernieb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich hab ein ganz großes Problem! Bin leider selbst betroffen! Bin in der Probezeit! Arbeite erst seit 6 Wochen! Nun steht mir ein Krankenhaus + Rehaaufenthalt bevor! Bin sicher 8 Wochen ausser Gefecht! Ich muß wohl davon ausgehen, dass mir deshalb gekündigt wird. (Ohne Gründe). Meine Frage: Was ist, wenn ich selbst fristgerecht kündige? (2 Wo zu Monatsende). Die Krankschreibung erfolgt vor auslauf der Kündigungsfrist, womit ich bis zur Genesung Krankengeld erhalte. Aber dann!?!? Bekomme ich nach Genesung eine Sperre? oder gleich ALG1???

Und: Darf ich dem ARbeitgeber die Gründe der Krankschreibung verschweigen? Ich möchte nicht, dass er weiß warum ich ins Krankenhaus muß! Darf man sozusagen schwindeln???

Danke

Bernie

5.18202

Community-Antworten (2)

M
matze83

11.10.2007 um 21:21 Uhr

Hallo Bernie

wieso willst du selbst kündigen "nur" weil Dir ein KH Aufenthalt und eine Reha bevorsteht? Wenn du selbst kündigst wirst du wohl auf jeden Fal eine Sperre erhalten, bzw. hats du noch keinen Anspruch auf ALG I.

Lass dass mit der Eigenkündigung sein, der AG wird dann schon reagieren. Ich weis nicht als was und wo du arbeitest, aber nicht jeder weirft deswegen seinen neuen AN raus.

Den Grund deiner AU must du deinem Chef natürlich nicht mitteilen. Eventuell ( Je nachdem wie der Fall hier liegt) lässt er aber mit sich reden und kickt dich nicht raus.

Also, erst mal schauen und abwarten. Von einer Eigenkündigung kann man nur abraten!

MFG Matze

T
Textiler

12.10.2007 um 10:36 Uhr

@Bernie

wir haben mit unserem AG vereinbart,das bei einer OP oder noch anstehender Reha die Probezeit verlängert wird,beginnt dann nach beendeter Reha. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.

Ihre Antwort