bei uns wird in den kommenden Tagen ein MA ein unangenehmes Gespräch mit seinem Vorgestzten und dem P.-Leiter haben. Kann der MA einen Kollegen aus einer anderen Gesellschaft des Konzern als Kollegen seines Vertrauens in ein solches Gespräch mitbirngen?
Vielen Dank.
Die unwissende Müllhalde
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte