Benachteiligungsverbot - für Teilzeitbeschäftigtes BR-Mitglied wegen Seminarteilnahme?
Ein BR-Mitglied mit einem variablen Arbeitsvertrag (25+) besucht dieser Tage eine Fortbildung. Letzte Woche wurde wegen großer Auslastung seine AZ auf 35 Stunden/Woche erhöht, in dieser Woche (BR Fortbildung) auf 25 Stunden/Woche gekürzt (an der Auslastung hat sich nichts verändert und kein anderer MA hat eine Stundenerhöhung bekommen) und für die nächste Woche wurde angekündigt, ihn wieder auf 35 Stunden/Woche rauf zu setzen. Stellt sich für mich als klare Benachteiligung des BR Mitgliedes dar. Wie argumentiee ich beim morgigen AG Gespräch. Danke für Antworten
Community-Antworten (3)
10.10.2007 um 16:16 Uhr
. . . irgendwie kann ich da keine Benachteiligung erkennen, denn wenn er ein BR- Seminar besucht und über die 25 Wochenstunden hinauskommt, bekommt er doch dann den Freizeitausgleich, oder?
10.10.2007 um 17:00 Uhr
Dennoch wird er für diese Woche schlicht und ergreifend weniger Gehalt bekommen...dies stellt sich für mich als Benachteiligung dar.
Und, bei einer Fortbildung die er im Rahmen seiner Beschäftigung im Kerngeschäft besuchen würde, wäre eine vorübergehende Reduzierung der Wochenarbeitzeit nicht vorgenommen worden.
11.10.2007 um 14:32 Uhr
. . . in dem Fall kann man zwei Möglichkeiten empfehlen:
- wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass bei einer fachbezogenen Weiterbildung keine Wochenreduzierung erfolgt ist, dieses nur bei BR- Seminaren passiert - Beschluß fassen, Rechtsanwalt aufsuchen wegen Benachteiligung entgegen § 78 BetrVG, mit Strafandrohung (Fitting, RN 24 zum § 78 BetrVG)
- die mildere und evtl. schnellere Form: das BR- Mitglied kann in eigener Sache auch Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR führen, dann kann der BR bei der GL vorstellig werden und Abhilfe verlangen. Sollte kein Entgegenkommen zu erkennen sein, kann man die Verhandlung für gescheitert erklären und es über eine Einigungsstelle hübsch teuer werden lassen . . .
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