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Verfahren bei Einstellung - Ab wann bekommt der Betriebsrat die Unterlagen zur Einsicht?

N
niknuk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir planen eine Neueinstellung. Die Bewerbungsunterlagen wurden von der Leitung gesichtet und eine Auswahl von 5 Bewerbern wurde getroffen und zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Ab wann bekommt der Betriebsrat die Unterlagen zur Einsicht?

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Community-Antworten (1)

W
Waschbär

10.10.2007 um 16:04 Uhr

niknuk,

na ihr müsst ja schon noch zeit haben um gehört zu werden .-) Sonst könnte es dem Ag ja pasieren das er Einstellt und dem AN dann sagen muss bedaerlicher weise haben wir hier kein Arbeitsverhältniss .-(

Zitat aus dem du dein Recht Beziehen kannst: Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Einstellung nicht gehört, der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG verweigert und diese ist nicht durch das Arbeitsgericht ersetzt worden, so darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht beschäftigen. In aller Regel ist aber ein Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG notwendig, um die Verletzung der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG zu ahnden.

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