Erstellt am 09.05.2019 um 09:29 Uhr von celestro
Was hat denn eine eventuelle Neuwahl im Ausschuss zu suchen? Das gehört mMn in den BR und nicht in einen Ausschuss.
P.S. Die Wahl des BRV findet ja zum Beispiel auch vor der Errichtung von Ausschüssen statt.
P.P.S. § 26 Abs. 1 BetrVG: Der Betriebsrat (nicht BA / PA)wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden
warum man darüber erst in einem "reduzierten" Teil des BR reden will, verstehe ich nicht.
Erstellt am 09.05.2019 um 09:38 Uhr von Tito
Sorry, verstehe ich nicht. wir haben Aktuell einen Vorsitzender im Personalausschuss den wir intern gewählt haben. Es geht nicht um den gesamt Betriebsrat.
Erstellt am 09.05.2019 um 09:52 Uhr von celestro
Sorry, ich dachte es geht um den BRV. Aber es ist wohl eher der Vorsitzende des PA gemeint, richtig?
Da zitiere ich mal eine Antwort eines anderen Users hier:
"Da stellt sich die Frage, wie er Vorsitzender wurde. Das Gesetz kennt zwar BRV aber nicht AusschussV. Wenn der BR per Beschluss einen Ausschuss gebildet hat und dabei festgelegt hat, dass X den Vorsitz machen soll, kann der BR auch beschließen, dass es jetzt ein anderer machen soll.
Wenn der Ausschuss selbst einen Kollegen ausgewählt hat, der den Vorsitz macht, kann aus meiner Sicht auch der Ausschuss selber dies wieder ändern.
Da könnte auch die Geschäftsordnung des BR eine Rolle spielen - wenn Ihr eine habt.
https://www.betriebsrat.com/br-forum/53483/abwahl-personalausschuss-vorsitzender"