Betriebsrat ist identisch mit Personalausschuss (9 Personen)- geht das?
Unser 9-köpfiger Betriebsrat hat neben diversen Ausschüssen auch einen 9-köpfigen Personalausschuss gewählt (identischer Personenkreis), um, wie ich vermute, frei von irgendwelchen Ersatzmitgliedern beraten zu können. In welchem Umfang und mit welcher Befugnis der PA tagt, ist mir (Ersatzmitglied) derzeit noch nicht bekannt. Nun habe ich erfahren, dass seit 10 Wochen keine ansonsten wöchentliche BR-Sitzung mehr stattgefunden hat, sondern statt dessen nur noch der Personalausschuss getagt hat. Kein Ersatzmitglied (5 insgesamt) kam also zum "Zuge" trotz Urlaubs- bzw. Weihnachtszeit. Auf meine bisher informellen neugierigen Fragen nach GO und Sitzungsmodalitäten wird mir nicht geantwortet. Lässt §27 BetrVG denn überhaupt einen PA in kompletter BR-Besetzung zu? Mir kommt das merkwürdig vor.
Community-Antworten (8)
15.01.2007 um 19:00 Uhr
@ Dakota ,
§27 BetrVG behandelt den Betriebsausschuss, der besagt-der BRV ,sein Stellvertreter und bei 9 BRM 3 aus der Mitte gewählten BRM-also 5 BR´S ist die Besetzung !!
Ist nicht schön , was bei euch abläuft !!
15.01.2007 um 21:01 Uhr
Bergmann,
vermisse Deine Antwort auf die Frage!
15.01.2007 um 21:05 Uhr
@ Fayence ,
die Antwort ist nein-denn § 27 BetrVG handelt sich um BA und nicht PA !! ;-))
15.01.2007 um 21:50 Uhr
Bergmann,
na ja, geht aber nur ganz knapp durch! Dakota wäre vermutlich auf die Idee gekommen, "also 5 BR´S ist die Besetzung" als die richtige Antwort zu werten! ;-)
Dakota,
die Bildung von Ausschüssen ist im §28 BetrVG geregelt. Im Gegensatz zum BA ist für andere Ausschüsse des BR KEINE bestimmte Grösse vorgeschrieben; ihre Festlegung liegt im Ermessen des BR. Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung unterliegt keiner gerichtlichen Überprüfung (Fitting, 23. Aufl., §28, RN 25). Der § gibt also nicht allzu viel her.
Was Euer BR da treibt stinkt allerdings gewaltig! Ich würde den Herrschaften ganz einfach mit dem §23 BetrVG wegen grober Pflichtverletzung drohen, das Unterlassen erforderlicher BR-Sitzungen stellt nämlich eine solche dar. Und von der Erforderlichkeit würde ich selbst bei einem Betrieb von nur 201-400 AN innerhalb von 10 Wochen ausgehen.
Und dann einmal abwarten was passiert!
P.S. Angelegenheiten, die den Kern des MBR = §87 BetrVG behandeln, dürfen z.B. nicht zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss übertragen werden. Da hilft auch nicht, dass dem "Kind" einfach ein anderer Name gegeben wurde.
16.01.2007 um 10:36 Uhr
Dakota an alle:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Da ich bereits unseren BRV ganz zu Beginn meiner Ersatzmitgliedszeit nach dem 9-Mann-Personalausschuss befragt habe, hat auch er mir damals damit geantwortet, dass die Pers.-Anzahl nur beim Betriebsausschuss eine Rolle spielt. Lese ich aber bzgl. anderer Ausschüsse § 28 BetrVG Satz 1, so heißt es: Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs.1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Und dies würde bedeuten: Max 5 Personen! Auch beim Personalausschuss!
Könnt Ihr mir dazu bitte noch einmal antworten?
P.S.: Zu dem Umstand, dass 10 Wochen lang keine BR-Sitzung stattfand, wird mir bestimmt irgendeine Erklärung gegeben werden, sobald ich offiziell danach frage. Unseren seit 12 Jahren etablierten BRV + Mannschaft kann da keiner aus der Ruhe bringen. Das alleine würde also niemanden jucken. Daher ist mir die Klärung zum PA fast wichtiger, denn da werden sensible Beschlüsse gefasst, die ja evtl. hinfällig wären.
16.01.2007 um 10:41 Uhr
@all Ich bin ja nicht davon überzeugt, dass einem PA alle MBR-Kompetenzen eines BR so einfach zugeschrieben werden können...
16.01.2007 um 10:54 Uhr
@ Dakota ,
du schreibst :"Lese ich aber bzgl. anderer Ausschüsse § 28 BetrVG Satz 1, so heißt es: Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs.1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Und dies würde bedeuten: Max 5 Personen! Auch beim Personalausschuss! "
Nein ! Es ist keine Zahl vorgegeben ! Gilt nur für die Wahl und Abberufung!!
16.01.2007 um 11:02 Uhr
@ Bergmann,
So, jetzt habe ich mir § 28 dreimal durchgelesen und die Sätze richtig gezählt und du hast wohl recht: Die Personenzahl ist für Ausschüsse (außer BA) eben nicht begrenzt, es dürfen bei uns also auch 9 Pers. im PA sein.
Dachte ich mir doch, dass unser BRV geschickt genug ist, keine groben Fehler zu begehen!!!
Ich bin dann mal gespannt, wann die nächste ordnungsgemäße BR-Sitzung bei uns stattfindet.
Danke an alle!
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