Erstellt am 25.07.2013 um 14:38 Uhr von mitleserinnenn
TOP und Beschluss. Nur Ausschussmitglieder welche per Gesetz einem Ausschuss angehören zB BRV dem BA kann man nicht aus dem Ausdchuss wählen.
Erstellt am 25.07.2013 um 15:02 Uhr von Nubbel
ne, aber als brv kann man ihn abwählen.
woher kann man wissen: fehlen ohne au? muß die bei euch im betrieb ab dem ersten tag vorliegen?
Erstellt am 25.07.2013 um 15:37 Uhr von gironimo
Ihr wollt nur, dass er nicht mehr der Vorsitzende des Ausschusses ist - aber weiter im Ausschuss?
Da stellt sich die Frage, wie er Vorsitzender wurde. Das Gesetz kennt zwar BRV aber nicht AusschussV. Wenn der BR per Beschluss einen Ausschuss gebildet hat und dabei festgelegt hat, dass X den Vorsitz machen soll, kann der BR auch beschließen, dass es jetzt ein anderer machen soll.
Wenn der Ausschuss selbst einen Kollegen ausgewählt hat, der den Vorsitz macht, kann aus meiner Sicht auch der Ausschuss selber dies wieder ändern.
Da könnte auch die Geschäftsordnung des BR eine Rolle spielen - wenn Ihr eine habt.