Hallo Br- Kollegen,
Mein Abteilungsleiter ist der Auffassung das Ich zuviel BR- Arbeit mache.
Deswegen kommt bei der Produktion zu wenig heraus, sagt Er.
Kollegen von mir müssten wegen meiner Teilnahme an BR-Sitzungen länger machen.
Das ginge SO nicht.
Ich solle meine BR-Tätigkeit in die Freizeit verschieben und die BR-Tätigkeit gefälligst dem BR-Vorsitzenden überlassen ( wir sind zwar nur 150 Beschäftigte, haben aber eine BV wonach der BR-Vorsitzende Donnerstags freigestellt ist)
Wir haben leider wegen eines Betriebsüberganges einige Kollegen entlassen müssen( Sozialplan, Interessenausgleich) , und der Rest müsse jetzt die Produktion rauchen lassen,
sagt mein Abteilungsleiter.
Mein BR-Vorsitzender war bei dem Gespräch dabei, und glänzte durch Schweigen bzw.
war scheinbar der gleichen Ansicht. ( fand Ich bedauerlich )
Ich habe tagsdarauf meinem Abtl. mitgeteilt das die erhobenen Vorwürfe eine Unverschämtheit sind , und auf § 119 Betriebsverfassungsgesetz hingewiesen.
Nun sagt er, Ich würde jetzt schon sehen was Ich davon habe.
Darf er mich jetzt zur Arbeit antreiben, gängeln benachteiligen ?
Kündigen darf man mich doch nur außerordentlich- mit wichtigen Grund.
Und muss er nicht das AGG beachten- Gleichbehandlung - ?
Vielen Dank für Euere Kenntnisnahme und bitte nur qualifizierte Antworten!