Hallo Forum,
unser BRV und eine weiteres Mitglied haben nach einem Disput mit der GF ihre Ämter niedergelegt. Die zwei Nachrücker sind bereits darüber informiert, dass Sie nun ständige Mitglieder des BR sind. Als Stellvertreter bin ich nun aufgefordert so schnell wie möglich zu einer Sitzung zur Neuwahl eines Vorsitzenden einzuladen. Nun ist die zeitnahe Terminfindung (9er-Gremium recht schwierig) und es gab bislang bei allen Terminvorschlägen Konflikte.

Nun ist es so, dass ich diese richtungsweisende Sitzung und Wahl gerne mit den ständigen Mitgliedern des Gremiums machen möchte, da ich die Meinung vertrete, dass der Vorsitzende durch diesen Kreis und nicht von weiteren Nachrückern gewählt werden sollte.

Das Gesetz sagt nun, dass die Neuwahl unverzüglich stattfinden muss.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich nun sofort eine Sitzung einberufe und bei Verhinderung die Nachrücker einladen soll, oder ob ich so lange warten darf, bis wir einen Termin gefunden haben bei dem alle ständigen Mitglieder da sind. Wäre das dann auch noch unverzüglich? Keine Angst - der Termin käme dann nicht erst in einigen Monaten sondern schon innerhalb der nächsten 2 Wochen zustande.