Einlesezeit im CCC
Ja und zum besser antworten, frage ich zum nächsten Thema separat an. Vor ca. 2,5 Jahren hat unser damaliger Centerleiter 10 min Einlesezeit zum Schichtbeginn den Kollegen eingeräumt, nur die erste Schicht kann diese nicht nutzen, da sie sofort für den Kundenkontakt da sein muss, die Kollegen dürfen dafür 10 min früher Feierabend machen. Nun wurden diese 10 min abgeschafft. Die Kollegen regen sich nun auf, dass sie so früher auf Arbeit sein müssen, um genau zum Dienstbeginn die Rechner hochgefahren und alle notwendigen Programme offen haben zu können. Der AG sagt, dass es "normal" ist, dass die AN nicht mit der letzten Sekunde auf Arbeit erscheinen. Wir haben nun dazu nichts in den AV stehen, keine BV o.ä., müssen auch einräumen, dass es Kollegen ausgenutzt haben und in dieser "Einlesezeit" Spielchen am Rechner spielten, rauchen gingen oder noch ein bisschen gequatscht haben. Übrigens BV sind bei uns einfach nicht durch zu bekommen, unsere Mutterfirma sitzt im Ausland. Können wir als BR mehr machen, als nur auf gegenseitiges Entgegenkommen zu appelieren?
Community-Antworten (1)
05.10.2007 um 21:43 Uhr
@Aspect,
Die Arbeitszeit beginnt -wenn der TV nichts anderes vorsieht, mit dem Betreten des Firmengeländes bzw. mit der Betätigung des Zeiterfassungsgeräts. Das Hochfahren der Programme am PC, am Arbeitsplatz, gehört zur Arbeitszeit. Der PC ist ein Arbeitsmittel. Das muß der AG den AN gebrauchsfertig zur Verfügung stellen. Wenn das jeder AN selbst tun muß, ist das Arbeitsvorbereitung, die zur Arbeitszeit gehört.
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