Neuwahl bei §613a BGB?
Hallo , ... unser Betrieb ( 7er BR ) fusioniert nach §613a mit einem kleineren (3er BR ) . Der neue BR wird 9 Mitglieder gaben können , da wir dann über 200 Mitarbeiter sein werden . Muss der BR komplett neu gewählt werden ? danke
Community-Antworten (2)
05.10.2007 um 15:34 Uhr
siehe §13 BetrVG
05.10.2007 um 18:46 Uhr
@stinker Ich hätte ja eher an § 21a BetrVG gedacht...
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