Erstellt am 17.03.2014 um 14:30 Uhr von Aidan
Vorschlagslisten in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen bedeutet, sie an allen Orten, wo das Wahlausschreiben hängt auch diese Vorschlagslisten bekannt zu machen. Also nur eine Frage der Örtlichkeit.
Das Geburtsdatum gehört mit in die Bekanntmachung der Vorschlagslisten.
Siehe Fitting § 10 Wahlordnung Rn 4
Erstellt am 17.03.2014 um 14:53 Uhr von rolfo
Das sehe ich nicht so, es gibt MA die nicht wollen dass ihr Geburtsdatum bekannt wird. Auf der Wählerliste, die beim Wahlvorstand liegt müssen zur Prüfung die Geburtsdaten drin stehen, die ausgehängte Wählerliste kann auch ohne Geburtsdatum sein. Das Geburtsdatum dient in erster Linie zur Feststellung der Wahlberechtigten und dann um bei Namensgleichheit Verwechslungen auszuschließen.
Erstellt am 17.03.2014 um 14:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (rolfo):
"die ausgehängte Wählerliste kann auch ohne Geburtsdatum sein"
Nein! Die ausliegende Wählerliste MUSS ohne Geburtsdatum sein.
Hier geht es aber sowieso um die Vorschlagslisten und die sind mit Geburtsdatum zu veröffentlichen.
Erstellt am 17.03.2014 um 15:03 Uhr von rolfo
ups, sorry, habe ich in der Eile übersehen dass es sich um Vorschlagslisten handelt.