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Aushang Vorschlagsliste mit oder ohne Geb-Datum

B
bender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe hier im Forum zwar 2 Postings gefunden. Aber ich bin irgendwie verwirrt.

Muss oder kann oder soll bei der Veröffentlichung der Vorschlagsliste das Geb-Datum mit aufgeführt werden?

WO §10 (2): Hier steht das die Vorschlagsliste in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben veröffentlicht gemacht wird.

WO §6 (3) Hier steht das die Vorschagsliste das Geb-Datum enthält.

Interpretation meinerseits: Die Vorschlagsliste wird ohne Geb-Datum wie die Wählerliste veröffentlicht. WO §6(3) betriftt die Einreihung der Vorschlagsliste.

Wie seht Ihr das?

Danke

3.33904

Community-Antworten (4)

A
Aidan

17.03.2014 um 15:30 Uhr

Vorschlagslisten in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen bedeutet, sie an allen Orten, wo das Wahlausschreiben hängt auch diese Vorschlagslisten bekannt zu machen. Also nur eine Frage der Örtlichkeit.

Das Geburtsdatum gehört mit in die Bekanntmachung der Vorschlagslisten. Siehe Fitting § 10 Wahlordnung Rn 4

R
rolfo

17.03.2014 um 15:53 Uhr

Das sehe ich nicht so, es gibt MA die nicht wollen dass ihr Geburtsdatum bekannt wird. Auf der Wählerliste, die beim Wahlvorstand liegt müssen zur Prüfung die Geburtsdaten drin stehen, die ausgehängte Wählerliste kann auch ohne Geburtsdatum sein. Das Geburtsdatum dient in erster Linie zur Feststellung der Wahlberechtigten und dann um bei Namensgleichheit Verwechslungen auszuschließen.

P
Pjöööng

17.03.2014 um 15:56 Uhr

Zitat (rolfo): "die ausgehängte Wählerliste kann auch ohne Geburtsdatum sein"

Nein! Die ausliegende Wählerliste MUSS ohne Geburtsdatum sein.

Hier geht es aber sowieso um die Vorschlagslisten und die sind mit Geburtsdatum zu veröffentlichen.

R
rolfo

17.03.2014 um 16:03 Uhr

ups, sorry, habe ich in der Eile übersehen dass es sich um Vorschlagslisten handelt.

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