SBV ausschließen bei pers. Einzelmaßnahmen?
Der Betriebsrat möchte nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung bei der Thematik "personelle Einzelmaßnahmen und Anhörungen zu einzelnen Mitarbeitern" dabei ist.
Deshalb hat der Betriebsrat das ganze Thema an eine Arbeitsgruppe BetrVG §28a ausgelagert und behauptet nun, dass die SBV dort kein Teilnahmerecht hat (da es kein ausschuss ist), außer es geht um einen Schwerbehinderten.
In dieser Arbeitsgruppe finden dann z.B. bei Konflikten die Anhörungen der Mitarbeiter statt und es wird dort entschieden, ob einer Versetzung oder Kündigung zugestimmt wird.
Die SBV wird nicht über Sitzungstermine dieser Arbeitsgruppe unterrichtet und kann somit nicht teilnehmen.
Ist das korrekt ?
Falls nein, bitte die Rechtsgrundlage angeben.
Community-Antworten (9)
04.10.2007 um 16:46 Uhr
BetrVg § 32 Rn 17 ff ( Fitting ) Lieber sbv, leider kommt unser sbv erst Montag wieder, doch lese bitte den § nach,vieleicht hilft er dir weiter.
04.10.2007 um 17:01 Uhr
@sbv Du bist dabei. Insbesondere wenn man dem BR noch § 96 SGB IX unter die Nase hält. Achja... ...der Trick ist keiner! Und dem BR müsste man ggf. nochmals einen Kurs anraten.
04.10.2007 um 18:34 Uhr
Kölner: §96 BetrVG ??? Da geht es um Bildung. Hast du Dich vielleicht vertan ?
§95 (4) SGB IX würde das Recht zur Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen begründen, jedoch sagt der Betriebsrat, dass es kein Ausschuss (§28 BetrVG) ist, sondern eine Arbeitsgruppe (§28a BetrVG).
Und da sich angeblich das Teilnahmerecht nur auf Ausschüsse bezieht bräuchte die SBV nicht eingeladen werden.
04.10.2007 um 18:45 Uhr
@sbv Ich meinte natürlich SGB IX - habe mich korrigiert! Danke In meinem Sinne § 96 SGB IX = Behinderung der Arbeit eines SBV!
Ansonsten würde ich den BR mal Fragen, inwieweit eine "Arbeitsgruppe" personelle Einzelmassnahmen bearbeiten dürfe...
04.10.2007 um 18:49 Uhr
Auf meine Frage kriege ich ja die Antwort, dass die Arbeitsgruppe es (angeblich) darf.
Ich müsste somit was "handfestes" haben, um den Betriebsrat vom Gegenteil zu überzeugen.
Gibt es irgendwo regelungen, was in Ausschüsse bzw. in Arbeitsgruppen ausgelagert waerden darf und was nicht ?
04.10.2007 um 19:02 Uhr
@sbv § 28a BetrVG und die Kommentierung von DKK
"[...] Eine Übertragung scheidet aber auch in anderen Fällen aus, in denen sich für die betroffenen AN direkte materiellrechtliche Auswirkungen ergeben können, [...] sowie bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99; ebenso GK-Raab, Rn. 34; a. A. Fitting, Rn. 23a, sofern es nicht um personelle Einzelmaßnahmen geht, die über die Gruppe hinaus wirken). [...]"
04.10.2007 um 23:26 Uhr
sbv, zu dem, dass Kölner schon ausgeführt hat, dass der BR nicht so einfach die personellen Einzelmaßnahmen auf eine AG gemäß §28a übertragen kann, kommt hinzu, dass der § 95 SGB IX eine Beteiligung an den Beschlüssen des BR vorsieht, egal wo sie stattfinden:
"...Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; ..."
Wenn Du die Beschlüsse einige Male aussetzen lässt, weil Du ja nicht überblicken kannst, ob eine schwerbehinderte Person benachteiligt wurde, wird die Beteiligung wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen.
05.10.2007 um 01:00 Uhr
Da gibt es nur das Problem mit dem "eine Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung".
Wenn ich überhaupt von den Beschlüssen erfahre, ist es schon viel länger als 1 Woche her.
Ich bekomme weder eine Einladung, noch eine Tagesordnung oder gar Informationen über gefasste Beschlüsse.
05.10.2007 um 01:08 Uhr
@sbv Dann solltest Du Dich unbedingt Deinem Schicksal ergeben.
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