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Amt niederlegen - schriftlich?

S
Schilla
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte mein Amt im BR nieder legen muß ich das schriftlich tun oder reicht es wenn ich es mündlich tue und muß ich meine gründe nennen.

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Community-Antworten (5)

M
Miezi21

01.10.2007 um 23:37 Uhr

Hallo Schilla,

du kannst das auch mündlich tun. Es empfiehlt sich aber ein 2-Zeiler das du dein Amt niederlegst. Gründe brauchst du nicht zu nennen.

Koll Grüße

Miezi21

S
Sternburg

02.10.2007 um 09:53 Uhr

Richtig - mündlich genügt.

Allerdings sollte die Erklärung schon entweder im BR-Gremium oder aber zumindest dem Vorsitzenden gegenbüber abgegeben werden.

M
Miezi21

02.10.2007 um 12:41 Uhr

Wäre logisch. Mußt du aber nicht. Theoretisch reicht das, wenn du irgendjemanden sagst, ich gebe mein BR-Amt auf. Kann dieser das nachher Beweisen, hast du keine Chance mehr das rückgängig zu machen.

koll Grüße

Miezi21

M
Mona-Lisa

02.10.2007 um 12:53 Uhr

@Miezi21, wenn Schilla dies dem Hausmeister erzählt, der aber wiederum dem BR NICHT angehört, ist das ein ziemlich sinnloses Unterfangen, oder? ;-))

@Schilla, red mit dem Vorsitzenden, bzw. gib das in Anwesenheit des Gremium's (Sitzung!) bekannt. Dein Rücktritt wird dann im Protokoll vermerkt.

S
Schilla

02.10.2007 um 13:29 Uhr

Ich Danke Euch für Eure Antworten

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