Amt niederlegen - schriftlich?
Ich möchte mein Amt im BR nieder legen muß ich das schriftlich tun oder reicht es wenn ich es mündlich tue und muß ich meine gründe nennen.
Community-Antworten (5)
01.10.2007 um 23:37 Uhr
Hallo Schilla,
du kannst das auch mündlich tun. Es empfiehlt sich aber ein 2-Zeiler das du dein Amt niederlegst. Gründe brauchst du nicht zu nennen.
Koll Grüße
Miezi21
02.10.2007 um 09:53 Uhr
Richtig - mündlich genügt.
Allerdings sollte die Erklärung schon entweder im BR-Gremium oder aber zumindest dem Vorsitzenden gegenbüber abgegeben werden.
02.10.2007 um 12:41 Uhr
Wäre logisch. Mußt du aber nicht. Theoretisch reicht das, wenn du irgendjemanden sagst, ich gebe mein BR-Amt auf. Kann dieser das nachher Beweisen, hast du keine Chance mehr das rückgängig zu machen.
koll Grüße
Miezi21
02.10.2007 um 12:53 Uhr
@Miezi21, wenn Schilla dies dem Hausmeister erzählt, der aber wiederum dem BR NICHT angehört, ist das ein ziemlich sinnloses Unterfangen, oder? ;-))
@Schilla, red mit dem Vorsitzenden, bzw. gib das in Anwesenheit des Gremium's (Sitzung!) bekannt. Dein Rücktritt wird dann im Protokoll vermerkt.
02.10.2007 um 13:29 Uhr
Ich Danke Euch für Eure Antworten
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