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Zusätzliche BR-Std. für Freistellung - Gibt es irgendwo einen Weg, dieses durchzusetzen?

E
elkenay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bin seit 2006 freigestelltes BR-Mitglied mit 20 Std.Wir haben bei uns 3 Freistellungen. Alle können mit 38,5Std. belegt werden. Wir haben eine 38,5, eine 35 und eine gesplittete mit 22 und 20 Std.Wir wollten die 22 Std. auf mich übertragen, da der Kollege keine Freistellung mehr möchte. Ich würde meine Std. auf 35 Std dann erhöhen. Unser Vorstand will das aber nicht, der BR ja. Gibt es irgendwo einen Weg, dieses durchzusetzen? Projektbezogen wurde auch abgelehmt. Hoffe auf positive Antworten, da die Arbeit kaum noch zu schaffen ist auf 20 Std. Gruß Elke

4.91507

Community-Antworten (7)

K
Kölner

01.10.2007 um 14:00 Uhr

@elkenay Der Vorstand tut gut daran, dieses Ansinnen nicht zu unterstützen! Das wäre eine Bevorteilung im Sinne des § 78 BetrVG.

S
see-see

01.10.2007 um 14:31 Uhr

@Kölner Das verstehe ich nicht. Wieso Bevorteilung? Wenn in einer Nicht-BR-Abteilung eine Stelle frei wird, z.B. durch Ausscheiden eines Kollegen, der Teilzeit arbeitet, kann diese doch auch dadurch besetzt werden, dass ein anderer MA "aufstockt". Gut, es hat hier eine Ausschreibung zu erfolgen; das ist aber in der Abteilung Betriebsrat schlecht möglich. Wo siehst du da eine Kollision mit § 78? In wie fern wäre elkenay begünstigt? Sollte man auf die 22 Std. Freistellung etwa verzichten? Irgendwie hänge ich fest...

K
Kölner

01.10.2007 um 14:40 Uhr

@see-see Das BAG hat 2005 (?) in einem "ähnlichen" Fall entschieden, dass (sinngemäß) eine Bevorteilung vorläge, wenn die mit in den BR am Wahltag eingebrachte Stundenzahl "nur" anlässlich der BR-Arbeit im Rahmen der Freistellung erhöht würde. Ausserdem verzichtet ja nicht elkenay, sondern das Gremium. Da wird es dann wohl noch Dikussionen geben müssen...

E
elkenay

01.10.2007 um 14:40 Uhr

Hallo hier ich noch mal. ich könnt im Sinne des Teilz.und Befristgg. natürlich meine Std erhöhen lassen, müsste sie dann aber in der jeweiligen Abteilung und nicht im BR ableisten, ist aber nicht Sinn der Sache. Ich sehe auch keine Kollission mit § 78 BetrVG. Die Stunden wären ja im Betriebsrat frei. Dafür gibt es ja leider keine Ausschreibungen. Eine Beforzugung wäre es somit nicht. Diese Erhöhung soll ja nur für die Dauer der Freistellung angedacht sein. Elke

S
see-see

01.10.2007 um 14:57 Uhr

@Kölner Ich meinte das Gremium... Was wäre denn die Lösung? Müsste das Gremium tatsächlich verzichten, wenn sich innerhalb des Gremiums niemand anderes freistellen lassen möchte? Und wie sieht es mit Berücksichtigung der Kompetenzen der einzelnen BR-Mitglieder aus? Elkenay sagte, dass der Vorstand auch projektbezogen keine Aufstockung genehmigt. Geht das Gesetz davon aus, dass alle BR-Mitglieder alles gleich gut können? Darf der BR für einzelne BR-Mitglieder befristete Mehrarbeit beschließen? Bitte fühle dich nicht angegriffen, Kölner, ich versuche gerade eine Lösung für elkenays Problem heraus zu kitzeln. Vielleicht fällt den anderen Profis hier im Forum dazu etwas Konstruktiveres ein.....

K
Kölner

01.10.2007 um 15:08 Uhr

@see-see Ich verstehe eine Freistellung so: Eine Freistellung gehört grundsätzlich dem Gremium. Das Gremium entscheidet demnach grundsätzlich wer und wie IM RAHMEN SEINER AV-AZ Stunden/Anteile seiner geschuldeten Arbeitsleistung inform einer Betriebsratsarbeit nach § 38 BetrVG macht. Dann kommt die Vereinbarung mit dem AG usw....

Wenn ein Gremium also seinen Freistellungsanspruch nicht wahrnimmt/wahrnehmen kann, dann "verfällt" dieser. Selbst auch dann, wenn ein TzBfG-BRM (was für eine Abkürzung) seine Stunden erhöhen würde um den Verfall zu stoppen. Eine Bevorteilung sähe ich dahingehend, dass man ja nicht WEGEN seiner BR-Arbeit eine Stundenerhöhung bekommen kann, weil gemäß § 37 BetrVG das BR-Amt ein ehrenamtliches selbiges ist. Ein Nicht-BRM hätte also auch nicht die gleichen Chancen, eine Stundenerhöhung zu erhalten.

Kompetenzen kann man sich im übrigen auch aneignen... :-)

E
elkenay

02.10.2007 um 11:47 Uhr

ich möchte nochmal erklären,warum der BR meine Std. erhöhen möchte. Der Vorstand hat mit unserm BR über Einigungsstelle eine neue BV-Arbeitszeiten vereinbart. Hat gleichzeitig viele Projekte mit BR-Beteiligung angefangen. Der BR wird vom Vorstand also gut beschäftigt. Dies sind Projekte im Rahmen der neuen BV. Um diese Arbeiten aber alle nachzukommen, möchte der BR die dann frei werdenden STD. auf mich übertragen, da ich schulungen dafür vom Vorstand erhalten habe. Die Qualität der Arbeit wird dabei nicht berücksichtigt. Wir sollen andere BR-MA dann aus der Pflege holen. Dies geht aber kaum, da die Pflege keine Kapazitäten mehr hat. So erst mal das Groh Gruß Elke

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