Erstellt am 30.04.2019 um 19:01 Uhr von Köpenicker
Empfehle dir dazu den § 23 abs. 1 betrVg durchzulesen.
Erstellt am 30.04.2019 um 20:39 Uhr von takkus
Es gibt keinen Misstrauensantrag im Betriebsrat. Das ist ein scheinbar weit verbreiteter Mythos. Ansonsten kann ich Antwort 1 nur zustimmen.
Erstellt am 30.04.2019 um 21:02 Uhr von Köpenicker
Liegen den schwerwiegende Pflichtverletzungen vor bei dem Mitglied ?