Amt ja oder nein
Hallo, meine Frage lautet. Verliert ein stellvertreter des BRV auch seine Ämter wie Betriebsausschuss etc. wenn er sein Amt als stellvertreter BRV niederlegt?
danke für die vielen Antworten
Community-Antworten (5)
28.09.2007 um 11:04 Uhr
Wenn er nur sein Amt als stv. BRV niederlegt und ordentliches Mitglied im BR bleibt, hat er auch noch seine Ämter in die er gewählt wurde. Er wurde dorthin ja nicht als Stellvertreter des BRV gewählt, sondern als BRM entsandt.
28.09.2007 um 11:06 Uhr
Ist es aber nicht so, dass man als BRV und Stelli automatisch in diese Ämter rutschen? Weil sie eben die "BOsse" sind? Kannst Du an hand von § deine Aussage untemauern?
mfg
28.09.2007 um 11:18 Uhr
schau doch einfach mal im betrvg nach.
28.09.2007 um 11:23 Uhr
Hallo Konti,
du siehst das richtig! Vorsitzender und Stellvertreter werden nicht gewählt sondern gehören dem BA Kraft Gesetz an und können aus ihm nur durch gleichzeitiges Niederlegung des Amtes ausscheiden.
(Fitting zu § 27 ab RN 44)
MfG Angi1
28.09.2007 um 11:53 Uhr
Hallo Angi1,
ich bedanke mich bei dir für die schnelle Hilfe und den Hinweis im Fitting.
schöes Wo-Ende
mfg
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