Erstellt am 28.09.2007 um 09:04 Uhr von dudu
Wenn er nur sein Amt als stv. BRV niederlegt und ordentliches Mitglied im BR bleibt, hat er auch noch seine Ämter in die er gewählt wurde. Er wurde dorthin ja nicht als Stellvertreter des BRV gewählt, sondern als BRM entsandt.
Erstellt am 28.09.2007 um 09:06 Uhr von konti
Ist es aber nicht so, dass man als BRV und Stelli automatisch in diese Ämter rutschen? Weil sie eben die "BOsse" sind?
Kannst Du an hand von § deine Aussage untemauern?
mfg
Erstellt am 28.09.2007 um 09:18 Uhr von tju79
schau doch einfach mal im betrvg nach.
Erstellt am 28.09.2007 um 09:23 Uhr von Angi1
Hallo Konti,
du siehst das richtig! Vorsitzender und Stellvertreter werden nicht gewählt sondern gehören dem BA Kraft Gesetz an und können aus ihm nur durch gleichzeitiges Niederlegung des Amtes ausscheiden.
(Fitting zu § 27 ab RN 44)
MfG
Angi1
Erstellt am 28.09.2007 um 09:53 Uhr von konti
Hallo Angi1,
ich bedanke mich bei dir für die schnelle Hilfe und den Hinweis im Fitting.
schöes Wo-Ende
mfg