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Amt ja oder nein

K
konti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage lautet. Verliert ein stellvertreter des BRV auch seine Ämter wie Betriebsausschuss etc. wenn er sein Amt als stellvertreter BRV niederlegt?

danke für die vielen Antworten

5.93705

Community-Antworten (5)

D
dudu

28.09.2007 um 11:04 Uhr

Wenn er nur sein Amt als stv. BRV niederlegt und ordentliches Mitglied im BR bleibt, hat er auch noch seine Ämter in die er gewählt wurde. Er wurde dorthin ja nicht als Stellvertreter des BRV gewählt, sondern als BRM entsandt.

K
konti

28.09.2007 um 11:06 Uhr

Ist es aber nicht so, dass man als BRV und Stelli automatisch in diese Ämter rutschen? Weil sie eben die "BOsse" sind? Kannst Du an hand von § deine Aussage untemauern?

mfg

T
tju79

28.09.2007 um 11:18 Uhr

schau doch einfach mal im betrvg nach.

A
Angi1

28.09.2007 um 11:23 Uhr

Hallo Konti,

du siehst das richtig! Vorsitzender und Stellvertreter werden nicht gewählt sondern gehören dem BA Kraft Gesetz an und können aus ihm nur durch gleichzeitiges Niederlegung des Amtes ausscheiden.

(Fitting zu § 27 ab RN 44)

MfG Angi1

K
konti

28.09.2007 um 11:53 Uhr

Hallo Angi1,

ich bedanke mich bei dir für die schnelle Hilfe und den Hinweis im Fitting.

schöes Wo-Ende

mfg

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